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Privatvermieter

Pflanzerei und Bürokratie! Obmann des Tourismusausschuss im Parlament kämpft weiter

T.A.I. 24 TOP News

In der Euphorie rund um die Wiederöffnung von Gastronomie und Beherbergung am 19. Mai geht ein Thema komplett unter: jenes der PrivatvermieterInnen. Anders, als die übrigen Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und gewerbliche Vermieter) sieht sich dieser Bereich (Privatvermieter und §28 EStG-Befreite) zum Teil weiterhin Entschädigungs-Ungerechtigkeiten ausgesetzt. Jetzt fordert der Obmann des Tourismusausschusses im Parlament, Gerald Hauser, von der Bundesregierung „Schluss mit der Pflanzerei.“

Zwar wurden auf Hausers Betreiben hin für große Teile der Privatvermieter sukzessive Nachbesserungen beschlossen, um auch ihnen Hilfen zukommen zu lassen, die ihnen trotz der Corona-bedingten Zwangssperren das Überleben ermöglichen, doch werden weiterhin viele von ihnen aus für Hauser unverständlichen Gründen nicht berücksichtig (siehe auch T.A.I.-Bericht „Teil-Entwarnung für Privatvermieter! Doppel- und Zusatzbonus, aber viele weiter ausgeschlossen“).

Zu wenig oder gar nichts

Keine Corona-Hilfen erhalten demnach weiterhin PrivatvermieterInnen,

  • deren Nebeneinkünfte 2.000 Euro brutto übersteigen,
  • die ihren Job verlieren und deshalb Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungs- oder Umschulungsgeld beziehen, oder
  • deren FeWo’s und/oder Gästezimmer sich nicht im selben Gebäude befinden.

Ebenso unverständlich ist für Gerald Hauser, dass für jene PrivatvermieterInnen, die nach §28 EstG abrechnen und denen seit Mitte April 2021 rückwirkend mit 1. November 2020 nach langem Insistieren Hausers ebenfalls eine Unterstützung gewährt wird, die Entschädigungen „viel zu wenig weitreichend“ ausfallen. Sie werden, vereinfacht gesagt, für November und Dezember 2020 mit 25% Ausfallbonus abgespeist, während es für alle anderen Beherberger 80% (November) und 50% (Dezember) Umsatzausfall gab. Für den während des ersten Lockdowns ab Mitte März 2020 erlittenen Schaden gibt es für sie weiterhin keinerlei Vergütung.

Öffnung kommt zu spät

Hauser hatte sich mehrfach auch dafür eingesetzt, dass Appartements, Ferienhäuser, Privatvermieter und kleine touristische Vermieter längst öffnen hätten können, „weil bei ihnen die verschiedenen Gäste einander kaum ständig über den Weg laufen.“

Auch die großen Betriebe hätten bereits „im letzten Herbst mit Konzepten und Hygieneregeln, die im Übrigen in der Schweiz erfolgreich umgesetzt wurden, bewiesen, dass sie gewissenhaft für Sicherheit sorgen können“, so Hauser.

Unermessliche Bürokratie

Zu allem Überfluss kommt auf alle Privatvermieter, die bei der AMA (AgrarMarkt Austria) einen Antrag auf Umsatzersatz stellen, ein unbeschreiblicher Bürokratieaufwand zu. Alleine die vom Finanzministerium dazu ausgearbeitet Richtlinie für Privatzimmervermietungen umfasst 44 Seiten (Link >>>). Für Gerald Hauser ist diese Vorgehensweise unverständlich.

Das Ausfüllen der Anträge muss darüber hinaus selbst vorgenommen werden: „Es ist nicht zulässig, dass Dritte (z.B. Steuerberaterinnen und Steuerberater) einen Antrag online für ihre Kunden stellen“, heißt es dazu auf der Website (>>>).

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