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Liquidität ist derzeit alles, um es als Tourismus-Unternehmen durch die aktuelle Krise zu schaffen. „In keiner Branche ist die Lage so dramatisch, wie in Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft“, ist sich Tourismusministerin Elisabeth Köstinger bewusst. Jetzt wurde ein weiteres Maßnahmenpaket präsentiert (Details siehe untenstehenden Info-Kasten), das die Folgen des soeben verlängerten Komplett-Lockdowns lindern soll:
Lockdown: Hoffnung vs. Realität
So wie es aussieht, wird die Öffnung für Beherberger und Gastronomen noch länger auf sich warten lassen. Laut Aussage von Bundeskanzler Sebastian Kurz in der Pressekonferenz am 1. März wurde mit den Landeshauptleuten vereinbart, noch im April eine Öffnung zu ermöglichen. Hinter vorgehaltener Hand wird aber bereits mit Mai spekuliert – die Infektionskurve weist wieder stark nach oben.
Ebenso fraglich ist, ob die mit 15. März anstehende Öffnung von Vorarlbergs Gastronomie (Indoor und Outdoor) von langer Dauer sein wird. Branchen-Profis rechnen damit, dass dort bald wieder die Notbremse gezogen wird. Ministerin Köstinger hofft aber, „dass Vorarlberg als Pilotregion beispielhaft vorangeht und bald weitere Öffnungsschritte folgen können.“
Branche begrüßt neues Hilfspaket
Für die Beherberger hat sich, ebenso wie für die Gastronomie in den übrigen Bundesländern, indes nichts geändert: Sie bleiben weiterhin zu. Umso mehr wird das neue Maßnahmenpaket begrüßt. „Es war hoch an der Zeit für weitere Schritte zur Stabilisierung der Branche“, meint Michaela Reitterer, Präsidentin der ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung).
Die ÖHV hatte zuvor wiederholt auf die Problematik der angesammelten Urlaubsansprüche in Zeiten der Kurzarbeit hingewiesen: Diese Belastungen können derzeit nicht durch Einnahmen kompensiert werden. Dem sollen Kurzarbeitsbonus, der höhere Ausfallsbonus sowie die Investitionszuschüsse für Neu- und Umbauten von Gastgärten mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. Euro entgegenwirken.
Auch die Obleute der gastgewerblichen Fachverbände Hotellerie und Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker, sehen das Maßnahmenpaket positiv: „Wir sind froh, dass unser Ruf nach weiteren Liquiditätsstützen für unsere Branchen gehört und unsere Vorschläge aufgegriffen wurden.“
Nichts ändere das Maßnahmenpaket laut der BranchenvertreterInnen an der Forderung nach einem „Öffnungsfahrplan und konkreten Perspektiven auf lange Sicht.“ T.A.I. wird weiter berichten.
Kurzarbeitsbonus: Einmalprämie von 825 € netto pro Beschäftigte(m) in Kurzarbeit für den März zusätzlich zum jeweiligen Kurzarbeitsbeitrag. Er kann zur Ausbezahlung für Urlaubsansprüche genutzt werden. Ein Betrieb mit 40 MitarbeiterInnen in Kurzarbeit erhält damit laut Ministerium 33.000 €.
> Durchschnittlich sind laut Statistik Austria 6,6 MitarbeiterInnen in Österreichs Gastronomie beschäftigt (5.445 € Einmalzahlung), bei den Mitgliedern des Fachverbandes Hotellerie sind es 11,8 (9.735 € Einmalzahlung). Dazu kommen weitere 175 € für jede(n) MitarbeiterIn in Kurzarbeit, der/die Trinkgeldpauschale-berechtigt ist.
Verdoppelung des Ausfallsbonus (= Märzbonus): Jedes Unternehmen, das mindestens 40 % Umsatzausfall in einem der Kalendermonate von November 2020 bis Juni 2021 erleidet, kann einen Ausfallsbonus (30% des Umsatzausfalls) beantragen. Er besteht zur Hälfte aus dem „Zuschuss“ und zur Hälfte aus einem (optionalen) „Vorschuss“ auf den Fixkostenzuschuss. Für Beherbergung und Gastronomie (wie für alle besonders betroffenen Branchen) steigt der Zuschuss im März von 15 auf 30 %, die Deckelung wird von 30.000 auf 50.000 € angehoben.
> Ein Restaurant erleidet trotz Take-away Angebot durch den Lockdown einen Umsatzausfall von -90 %. Der Jahresumsatz beträgt 450.000 €, der monatliche Umsatz 37.500 €. Mit dem Märzbonus kann der Ausfallbonus auf über 10.000 € verdoppelt werden.
> Ein Hotel erleidet durch den Lockdown (mit wenigen Berufsreisen) einen Umsatzausfall von -95 %. Der Jahresumsatz beträgt 2,56 Mio. €, der monatliche Umsatz 213.333 €. Mit dem Märzbonus erhält das Unternehmen statt 30.000 nun 50.000 € Zuschuss.
Gastgärtenförderung: Für die Erweiterung oder Neu- und Umbau von Gast- und Schanigärten ab einer Investition von zumindest 5.000 € wird dieser Aufwand mit 20 % (Kleinbetriebe) bzw. 10 % (Mittelbetriebe) unterstützt. Das Gesamtvolumen der Fördermittel dafür beträgt 10 Mio. €, die Abwicklung erfolgt durch die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank).
Erstellt am: 11. März 2021
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