Print-Ausgabe 5. April 2019
Thomas Reisenzahn von der Prodinger Tourismusberatung, Tourismusausschuss-Obmann im Parlament Gerald Hauser und NEOS-Tourismussprecher Sepp Schellhorn
Generell wird der Ende März vorgestellte Plan T von der Branche begrüßt – vermisst werden allerdings messbare Ziele – auch wurden einige wichtige Punkte ausgespart
Kein Endpunkt, sondern Beginn einer Entwicklung – das ist laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger der Ende März präsentierte „Plan T – Masterplan für Tourismus“. Mehr als 500 AkteurInnen aus allen Bereichen des Tourismus waren in Form von neun „Zukunftswerkstätten“ in dessen Erstellung mit eingebunden, laut Köstinger „der breiteste Beteiligungsprozess, den es in Österreichs Tourismusbranche je gab.“ T.A.I. hat online über die Kernpunkte berichtet („3 Zielkorridore, 9 Handlungsfelder! Aktionsplan 2019/2020 inklusive“). Jetzt geht es um Umsetzung der Vorhaben sowie um Konkretisierung einiger nur vage angeschnittener Punkte. Um welche es sich handelt, was vorrangig abgehandelt werden sollte und wie Plan T insgesamt gesehen wird, dazu hat T.A.I. die Stellungnahme von drei Persönlichkeiten eingeholt, die bekannt für ihre kritische Sicht sind: NEOS-Tourismussprecher Sepp Schellhorn, Tourismusausschuss-Obmann im Parlament Gerald Hauser sowie Thomas Reisenzahn von der Prodinger Tourismusberatung.
Für Sepp Schellhorn geht der Plan T „in die richtige Richtung“. Er begrüßt zudem, „dass mit dem Prozess und der Präsentation die österreichischen TouristikerInnen zum ersten Mal das Gefühl haben, gehört zu werden. Ein enorm wichtiger Bestandteil einer Tourismuspolitik, die ja föderal organisiert ist.“
Kritischer sieht es Thomas Reisenzahn: „Der T-Masterplan bringt eine Darstellung der derzeitigen Situation im Tourismus. Das ist zwar besser als gar keine Ist-Erhebung, doch gleicht das Ergebnis eher einer Marketingbroschüre mit ein wenig Aktionswillen.“ Ihm geht es vorrangig um einige Nachschärfungen.
Auch Gerald Hauser, Tourismussprecher beim Koalitionspartner FPÖ, begrüßt Plan T (ein „Leitbild für die Branche“), der „aber nicht das Regierungsprogramm für den Tourismus“ ersetzt. Dieses sei „für die ganze Gesetzesperiode unsere Handlungsgrundlage“.
Soweit die allgemeine Einschätzung. Nun zu konkreten Kritikpunkten. Aus Sicht von Schellhorn wurden „die angeführten Punkte relativ ‚blutleer‘ unterfüttert“. Ihm fehlt es an messbaren Zielen. In „seinem“ Plan T würden vier Punkte vorrangig behandelt werden:
Wichtige Punkte, die von Plan T ausgespart oder nur vage erwähnt wurden, sind laut Thomas Reisenzahn …
Kritisch sieht Reisenzahn die in Plan T bezüglich Wertschöpfungs-Indikator vorgesehene Einbeziehung des RevPAR (Revenue per available room) auf Basis der ÖHT-Werte: „Der ÖHT RevPAR kann nicht von den Pensionserlösen bereinigt werden. Der internationale RevPAR ist hingegen der Netto-Logiserlös pro verfügbarer Zimmerkapazität und wird auch in Wien so angewandt.“
Für Gerald Hauser geht es vor allem darum, dass die „fix zwischen den Koalitionspartnern vereinbarten“ Maßnahmen der Regierung nicht durch Plan T beiseitegeschoben, sondern vorrangig umgesetzt werden, allen voran die
Hauser betont, dass „einige wichtige Punkte des Regierungsprogramms“ bereits umgesetzt wurden (Senkung der MWSt. für die Beherbergung, Regionalisierung der Mangelberufsliste sowie Überarbeitung der Rot-Weiß-Rot-Card und Arbeitszeit-Flexibilisierung). Auf der Habenseite stünden zudem die Umsetzung der Freistellungsverordnung, die Sondermittel von 1,5 Mio. Euro für die ÖHT für Landgasthäuser, Mitarbeiterwohnungen und Betriebsübernahmen sowie das Sonderbudget von 800.000 Euro für die ÖW. Auch die „begonnene Lohnnebenkostensenkung“ wirke sich „positiv auf unsere Betriebe aus“, so Hauser.
Zurück zu Plan T: NEOS-Tourismussprecher Sepp Schellhorn versichert, dass „wir mitarbeiten und uns einbringen werden, damit dieser Plan T mit Leben befüllt und ernst genommen wird“. Ähnlich sieht es Thomas Reisenzahn: „Falls noch einige Nachschärfungen folgen und die Politik mitspielt, dann könnte sich der Masterplan als echter und lang erwarteter Impulsgeber erweisen.“
Erstellt am: 05. April 2019
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