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Steuerreform

Kalte Schulter der Regierung für Abschreibung und kalte Progression

Print-Ausgabe 3. Mai 2019

Die Reaktionen des Tourismus auf die geplante Steuerreform fallen gemischt aus – vor allem das Fehlen von im Regierungsprogramm vereinbarten Maßnahmen wird bemängelt

Am Dienstag dieser Woche stellte Österreichs Bundesregierung Details über die geplante Steuerreform vor. Bereits am Wochenende waren erste Informationen durchgesickert. Den größten Brocken des rund 6,5 Mrd. Euro schweren Paketes (inkl. der bereits gesetzten Maßnahmen sind es 8,3 Mrd. Euro) kommt der Entlastung von ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Einkommensteuer zugute. Darüber hinaus kommt – für Arbeitgeber erfreulich – eine einheitliche Dienstgeberabgabe. Reduziert wird auch die Körperschaftssteuer (KÖSt).

Die Maßnahmen sollen ab 2020 in mehreren Jahresschritten in Kraft treten und – so der Plan – nicht durch Schulden, sondern durch Ausgabenkürzungen (sowie stille Progression, die wird vor 2023 nicht abgeschafft) finanziert werden. Das gesamte Paket soll noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden.

Die Körperschaftssteuer (KÖSt) auf Unternehmensgewinne soll in einem ersten Schritt von momentan 25 auf 23 Prozent sinken und 2022 auf 21 Prozent. Derzeit liegt der Körperschaftssteuersatz für juristische Personen bei 25 Prozent (bis 2005 waren es 34 Prozent). Im EU-28-Durchschnitt sind es 21,9 Prozent. Dazu kommen Maßnahmen, wie erleichterte Pauschalierungen für Kleinunternehmen und die Erhöhung des Grundfreibetrags von 30.000 auf 100.000 Euro.

In einer ersten Stellungnahme hat die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) die geplante Entlastung der Arbeit begrüßt, vermisst aber Investitionsanreize (von den im Regierungsprogramm angekündigten kürzeren Abschreibungsdauern ist noch nichts zu sehen). ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer: „Es wird nicht jeder Mitarbeiter und jeder Betrieb von jeder Maßnahme profitieren. Es wird aber für alle etwas dabei sein.“

Positiv werte Reitterer, „dass das Steuer- und Abgabensystem bis hin zur lange erwarteten einheitlichen Dienstgeber­abgabe vereinfacht und um ‚grüne Komponenten‘ erweitert wird“, ebenso „die Erhöhung der GWG-Obergrenze.“ Kritischer sieht die Analyse der geplanten Steuerreform von Seite der Prodinger Beratungsgruppe aus. Geschäftsführer Thomas Reisenzahn: „Die Regierung sollte mutiger sein, um die Betriebe zukunftsfitter zu machen.“ Für ihn wären „die sofortige Abschaffung der kalten Progression (nicht erst 2023) und eine Vereinfachung der Lohnsteuerberechnung zusammen ein noch effizienteres Konjunktur-Ankurbelungsprogramm.“ Alleine für das Anlegen eines Mitarbeiters im Lohnsteuersystem benötige man aktuell 40 Minuten: „Statt an den Tarifen nur ein bisschen zu schrauben, gehört das ganze System radikal vereinfacht.“

Auch die „Bagatellen im Steuer-‘dschungel“ sollten Thomas Reisenzahn zufolge „möglichst rasch ausgeholzt werden.“ An der Spitze stehen für mich die „Lustbarkeitsabgabe und die Grundbucheintragungsgebühr.“ Auch die Streichung der Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung gehöre angegangen.

Ein richtiger Schritt ist für Reisenzahn die Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung, die allerdings noch auf die Praktikabilität für den Tourismus überprüft gehört. Komplett vergessen wurde hingegen „auf die Causa prima für die Hotellerie, die Abschreibung.“ Mit der derzeitigen Abschreibungsfrist von 40 Jahren produziere man am Markt vorbei, „da keiner von uns im  Urlaub in einem derart abgewohnten Zimmer schlafen möchte.“ Es brauche hier „mehr Flexibilität, damit wirksame Investitionsanreize entstehen.“

Bleibt zum Schluss noch anzumerken: Auch die Schaumweinsteuer wird wieder einmal abgeschafft (angeblich mit 1. April 2022 und kein Aprilscherz). Im ersten Weltkrieg als Kriegssteuer eingeführt, wurde sie 2005 von der damaligen Bundesregierung „auf Null gestellt“, um 2014 neuerlich zur Wirkung zu kommen. Sie umfasst ein Volumen von 20 Mio. Euro und habe – so die Begründung – der Wirtschaft „nicht gutgetan.“ Günther Greul hatte diesbezüglich bereits in seiner Kolumne „Durchgeblickt“ im Februar 2014 den richtigen Ansatz: „Diese Steuer ist einfach dumm.“ 

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