Corona-Hilfen

Gut, aber nicht perfekt! Für 40 % der Leitbetriebe Verlustersatz zu niedrig

Print-Ausgabe 18. Dezember 2020

„Die Corona-Hilfen sind für Gastronomie und Hotellerie überlebenswichtig“, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger


 

Während der „Umsatzersatz“ als eine der schnellsten und unbürokratischsten Hilfen gilt, stoßen Großbetriebe beim „Verlustersatz“-Maximalbetrag rasch an ihre Grenzen

Seit Mitte dieser Woche können mit dem lang erwarteten „Verlust­ersatz“ und dem „Umsatzersatz für Dezember“ zwei wichtige Corona-­Hilfen beantragt werden. Beide sind laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger „für Gastronomie und Hotellerie überlebenswichtig“. Beide Stützungen sind via FinanzOnline beantragbar. Sie werden auf Basis von Steuerdaten berechnet, die der Finanzverwaltung vorliegen.

» Verlustersatz: Mit ihm können Verluste bis zu 3 Millionen Euro, die zwischen 16. September 2020 und
30. Juni 2021 anfallen, ersetzt werden. Großen und mittleren Unternehmen werden bis zu 70 % ihres Verlustes abgegolten, Klein-Unternehmen (bis 49 MitarbeiterInnen) – ca. zwei Drittel aller österreichischen Hotelbetriebe – erhalten bis zu 90 % ihres Verlustes erstattet.

Die Antragstellung muss über einen Steuerberater erfolgen. Kleine Firmen können dafür bis zu 1.000 Euro verlusterhöhend anrechnen. Für denselben Zeitraum darf der „Umsatzersatz“ (siehe nächste Spalte) nicht bezogen werden. Ein Umstieg vom Fixkostenzuschuss II (mit 800.000 Euro gedeckelt; Mitte September 2020 bis Juni 2021) ist einmalig möglich.

Kritik kommt von der ÖHV: Denn „mitarbeiterintensive Großbetriebe stoßen beim Maximalbetrag rasch an ihre Grenzen“, so Generalsekretär Markus Gratzer: „Oft vereint ein Unternehmen mehrere Betriebe unter einem Dach, die Obergrenze von 3 Mio. Euro gilt aber für alle zusammen.“ Eine ÖHV-Blitzumfrage habe ergeben, dass für 40 % der Leitbetriebe aus Stadt- und Thermenhotellerie die 3 Mio. Euro nicht ausreichen, um das Überleben zu sichern.

» Umsatzersatz: Er gilt für Branchen, die weiter vom Lockdown betroffen sind, wie Gastronomie und Hotellerie. Im November wurden bis zu 80 % des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat ersetzt, im Dezember sind es bis zu 50 %. Das Heranziehen eines Steuerberaters ist nicht nötig. Die Antragsfrist endet am 15. Jänner 2021. Köstinger: „Der Umsatzersatz ist eines der schnellsten und unbürokratischsten Hilfsinstrumente, meist ist das Geld innerhalb weniger Tage auf dem Konto der Betriebe.“

Für den Umsatzersatz November gingen rund 99.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 2 Mrd. Euro ein. 1,5 Mrd. Euro wurden bisher ausgezahlt, im Durchschnitt 21.000 Euro pro Antrag.

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