ANA
Öffnungsschritte ab dem 19. Mai

Grüner Pass kommt in drei Phasen, digitale Nachweis-Varianten folgen im Juni

T.A.I. 24 TOP News

Ab 19. Mai 2021 dürfen in Österreich Gastronomie-, Tourismus- und Freizeitbetriebe sowie Kulturinstitutionen und Sportstätten wieder aufsperren. Der Nachweis darüber, ob Gäste geimpft, getestet oder genesen sind, steht in engem Zusammenhang mit den Öffnungsschritten und ist Voraussetzung für den Zutritt in die Betriebe. Der Grüne Pass soll eine Vielfalt an Nachweis-Möglichkeiten bieten, sowohl in analoger als auch in digitaler Form.

Den Fahrplan für die Umsetzung haben Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (l.) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (r.) heute vorgestellt. „Die Idee des Grünen Passes ist unser Weg zurück in unser altes Leben. Er ist ein umfassendes Konzept, dass Mobilität und Bewegungsfreiheit ermöglicht. Ab Juli werden wir dann damit wieder ins Ausland reisen können", so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger ergänzt: „Österreich ist bei der Umsetzung des ‚Grünen Passes‘ unter den Vorreitern in Europa. Wir werden ab dem 4. Juni, also weit vor vielen anderen EU-Staaten, auch den digitalen Grünen Pass einsetzen. Wenn die EU ab Ende Juni dann die Schnittstellen bereitstellt, wird unser System sofort daran gekoppelt.“

Die Umsetzung des Grünen Passes in Österreich erfolgt in drei Phasen:

1. Phase: Bestehende Nachweise

Bis der Grüne Pass in Österreich eingesetzt werden kann, dürfen ab 19. Mai folgende bisherige Nachweise für Zutritte verwendet werden:

  • Getestet: behördlich anerkannte negative Testergebnisse.
  • Geimpft: Bestätigung des Impfstatus mittels Papier-Impfpass.
  • Genesen: ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion.

2. Phase: Digitale Nachweise

Ab Anfang Juni kommen zusätzlich digitale Nachweis-Varianten zum Einsatz , um die fortlaufenden Öffnungsschritte zu unterstützen. Bis dahin sind alle gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, die für einheitliche, datenschutzkonforme und allen EU-Vorgaben entsprechende digitale Nachweise benötigt werden.

Mit der Erstellung von „Zertifikaten“ mit QR-Codes geht der Grüne Pass damit national in die Umsetzung. Diese können entweder digital abgerufen oder als Ausdruck in einem Gemeindeamt oder Magistrat abgeholt werden. Das digitale Zertifikat kann unter gesundheit.gv.at heruntergeladen werden. Dafür ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig, die daher zeitgerecht beantragt werden sollte. Auch ein Nachweis über die e-Card wird möglich sein. Der Prüfer bzw. die Prüferin benötigt dafür eine eigene von der Sozialversicherung entwickelte Prüf-App. Mit dieser App wird die Kartennummer auf der Rückseite gescannt und daraufhin angezeigt, ob ein Zutritt erlaubt ist oder nicht.

  • Testzertifikat für PCR-Test, Teststraße, Antigentest zu Hause (behördlich bestätigt)
  • Impfzertifikat gültig ab Tag 22 nach der 1. Impfung
  • Genesenenzertifikat Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben und in Österreich im EMS (Epidemiologisches Meldesystem) erfasst wurden, wird das Zertifikat automatisch erstellt und der genesenen Person zur Verfügung gestellt.
  • Die bisherigen analogen Nachweise bleiben weiterhin gültig.

3. Phase: Anbindung an europäische Schnittstellen

Ende Juni tritt die EU-Verordnung in Kraft. Die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate – dann auch auf EU-Ebene – soll zur Erleichterung der Reisefreiheit beitragen. Nach derzeitigem Stand wird der Grüne Pass in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie im EWR-Raum und der Schweiz gültig sein. Im QR-Code enthaltene Daten dürfen von den besuchten Staaten nicht gespeichert werden.

  • Um EU-weit die Überprüfbarkeit der entsprechenden Zertifikate sicherzustellen, werden die technischen Schnittstellen zwischen den Systemen der Mitgliedsstaaten geschaffen. Die Zertifikate sind damit europaweit lesbar: An jeder Grenze kann dann mittels QR-Code nachgewiesen werden, ob die jeweilige Person geimpft, getestet oder genesen ist.
  • Welche Erleichterungen für geimpfte, getestete oder genesene Menschen mit diesen Zertifikaten verbunden sind, ist aber abhängig von der jeweiligen epidemiologischen Lage und entscheidet jeder Mitgliedsstaat selbst. 
Artikel teilen Artikel teilen per Mail verschicken ausdrucken

Erstellt am: 04. Mai 2021

Fotos: © BKA / Andy Wenzel, Europäische Kommission

Kommentar schreiben

Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder

Nach oben