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Kurzzeitvermietung

EU-Kandare für Airbnb & Co.! Verhandlungen starten jetzt im März

Print-Ausgabe 16. März 2023

Für die Europäische Volkspartei zeichnet bei den Verhandlungen im EU-Parlament die Abgeordnete Barbara Thaler verantwortlich


 

Konkret geht es um die Verordnung über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften – das Ziel ist es, alle derzeit bestehenden Gesetze zusammenzuführen

Im EU-Parlament starten jetzt die Verhandlungen über jenen, Anfang November 2022 von der Europäischen Kommission eingebrachten, Gesetzesvorschlag über Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen („Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“). Die EU geht damit eines der brennenden Tourismusthemen an. Ziel ist es, nationale und regionale Regeln in diesem Bereich zusammenzuführen. Sobald ein Land oder eine Region ein Gesetz zum Datenaustausch mit Plattformen macht (oder gemacht hat), muss dieses in Zukunft der EU-Verordnung entsprechen.

Sobald die Verordnung Rechtsgültigkeit erlangt, wird – so der EU-Vorschlag – an jeden Gastgeber eine Registrierungsnummer vergeben. Es soll dazu ein einfaches Registrierungsverfahren entwickelt werden. Betroffen ist jedes Haus, jede Wohnung oder jedes Zimmer, das für eine begrenzte Anzahl an Tagen im Jahr zur Vermietung angeboten wird.

Die auf kurzfristige Vermietung von Unterkünften spezialisierten Online-Plattformen wiederum sind dann gezwungen, die künftig standardisierten Daten weiterzuleiten. In Form von Stichprobenkontrollen wird zudem überprüft, ob es keine falschen Angaben von Gastgebern oder ungültige Registrierungsnummern gibt. Damit sollen auch gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Akteuren (z. B. Hotels, Hostels oder Aparthotels) geschaffen werden. Ebenso soll die Verordnung bei der Betrugsbekämpfung helfen.

Hauptadressat ist natürlich Airbnb, aber es sind natürlich alle anderen auf Kurzzeitvermietung spezia­lisierten Portale und OTAs (Online Travel Agents) betroffen, von Booking.com, über Expedia bis hin zu Hotels.com etc. Vorangegangen war dem Gesetzesentwurf eine Mitte Juli 2022 erhobene Forderung der „European cities alliance on STHR (short-term holiday rentals)“ an die EU-Kommission, Rechtsvorschriften über die Registrierung und den Datenaustausch auszuarbeiten, mit dem Ziel, die Aktivitäten von Plattformen und Gastgebern auf lokaler Ebene besser kontrollieren zu können. Der Allianz gehören neben der Vereinigung Eurocities (Netzwerk von mehr als 200 Städten in 38 Ländern) auch 17 Einzelstädte an, darunter Metropolen wie Amsterdam, Barcelona, Berlin, München, Paris und Wien).

Zurück zu den Verhandlungen im Parlament: Für die Europäische Volkspartei zeichnet dabei die EU-Abgeordnete Barbara Thaler verantwortlich. Thaler ist Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Tourismus und seit 2019 MEP (Member of the European Parliament). Die Absolventin des MCI (Management Center Innsbruck, Spezialrichtung Management und IT) gilt als absolute Spezialistin auf diesem Gebiet: Ihre berufliche Karriere startete sie bei Tech Tirol (dort war sie u.a. in eine EU-Projektentwicklung eingebunden), fungierte später als Assistenz der Geschäftsführung im eTourism Competence Center Austria, war danach Geschäftsführerin des Portals UrlaubUrlaub.at und ist seit 2007 Inhaberin der auf Onlinemarketing-Kampagnen für Social Media spezialisierten Agentur „digithaler“.

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