Ermäßigte Umsatzsteuer

Entscheidung JETZT! Verlängerung der USt-Senkung für Tourismus überlebenswichtig

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Kommt sie oder kommt sie nicht? Die Frage rund um eine Verlängerung der seit Juni 2020 generell auf 5% gesenkten USt (Umsatzsteuer) für Österreichs Hotellerie und Gastronomie wird für beide zur Überlebensangelegenheit. Sie endet, sollte nicht rasch eine Entscheidung erfolgen, am 31. Dezember 2021.

Aus diesem Grund werfen sich Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ, Gastronomie-Obmann Mario Pulker nochmals kräftig ins Zeug. „Wir fordern JETZT dringend Entscheidung zur Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung“, so Winkler und Pulker in einer gemeinsamen Aussendung.

Erschwerend hinzu kommt die Unsicherheit vieler Betriebe, vor allem was das teils sehr zögerliche Buchungsverhalten angeht. „Klar ist, dass es in den Städten sehr, sehr schwierig bleibt, vor allem in Wien, wo der Lockdown grundlos verlängert wurde“, so Reitterer. Laut Susanne Kraus-Winkler könne sich die Hotellerie im Westen Österreichs noch relativ gut durch Stammgäste über Silvester hanteln, während „Ganzjahresbetriebe im Osten des Bundesgebietes und all jene, die erst später aufsperren dürfen, extrem leiden“ (mit Ausnahme des Burgenlands, wo der Lockdown bereits zu Ende ist).

Deutschland hat bereits um 1 Jahr verlängert

Nicht nur Österreich, sondern auch einige andere EU-Länder, haben einige europäische Regierungen zur Linderung der COVID-Krise ermäßigte Mehrwertsteuersätze für das ökonomisch besonders hart getroffene Gastgewerbe (Hotelunterkünfte, Bars, Restaurants und Cafés) eingeführt und auch deren Geltungsfrist weit in die Zukunft geschoben:  

  • In Deutschland gilt dadurch generell der ermäßigte Steuersatz von 7% und das bis 31. Dezember 2022 – also noch ein ganzes Jahr;
  • Irland hat seinen ermäßigten Steuersatz von 9% bis 31. August 2022 verlängert;
  • Und in Großbritannien gilt noch bis 31. März 2022 der ermäßigte Steuersatz von 12,5% (zuvor 20%).

In Belgien (6% für Teile der Gastronomie) wird noch über eine Verlängerung bis ebenfalls 31. März 2022 verhandelt, die aus der Regierung kommenden Signale deuten darauf hin, dass die Entscheidung bald fällt.

Drohender Wettbewerbsnachteil

Eine Verlängerung der gesenkten USt wäre auch aus unmittelbaren Konkurrenz-Gründen wichtig: Etliche Nachbarländer Österreichs weisen (derzeit oder generell) einen sehr geringen Steuersatz in der Gastronomie auf. In Ungarn sind es 5%, in der Schweiz gar nur 3,7% und in Deutschland die erwähnten 7%. Sollte es in Österreich zu keiner Verlängerung kommen, stünden dem 10% gegenüber. Kraus-Winkler: „Durch die Erhöhung würde sich ein Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu den Nachbarländern ergeben.“

Und nicht nur das: Mehrere europäischen Regierungen haben langfristig ermäßigte Mehrwertsteuersätze für den Tourismussektor als wichtige Maßnahmen anerkannt. Beispiele sind die Niederlande, Zypern Estland und Litauen mit nur 9%, Polen mit 8%, Malta mit 7%, Belgien mit 6%, Ungarn mit 5%, die Schweiz mit 3,7% und Luxemburg mit nur 3%.

Beim Ausfallsbonus Dringlichkeit erkannt

Ob der neue Finanzminister Magnus Brunner die Dringlichkeit der Situation erkennt, wird sich in den kommenden Tagen weisen. Punkto Ausfallsbonus hat er jedenfalls bereits verstanden, worum es geht: „Die Tage vor Weihnachten sind gerade für Hotellerie und Gastronomie eine sehr umsatzstarke Zeit. Können Betriebe nicht aufsperren, bringt das wirtschaftliche Einbußen“, kündigte er vor einer Woche die Neuauflage Ausfallsbonus als „ein bewährtes Instrument“ an und stellte „bereits vor Weihnachten die ersten Auszahlungen“ in Aussicht.

Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker: „Wir werden deshalb auch nicht müde, uns für die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung einzusetzen und hoffen, dass wir beim neuen Finanzminister mit dieser Forderung auf offene Ohren stoßen.“

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