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Über 10.700 Anträge von Beherbergungsbetrieben für die Entschädigung nach dem Epidemiegesetz (EpiG) sind im Vorjahr aufgrund der Mitte März 2020 erfolgten Betriebssperren in den vier Bundesländern Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg (sowie einer in OÖ) gestellt worden. Erst 1.758 davon wurden bisher positiv erledigt und gar nur 481 (das sind 4,5%) auch ausbezahlt. Der Rest muss warten.
Diese unerfreuliche Zwischenbilanz geht aus der soeben durch Gesundheits- und Sozialminister Wolfgang Mückstein erfolgten Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Obmanns vom Tourismusausschuss im Nationalrat, Gerald Hauser, hervor. T.A.I. hat sich die umfangreiche Beantwortung im Detail angesehen.
Die Vorgeschichte
Die Anfrage betreffend „das ewige Warten auf die Entschädigung nach dem Epidemiegesetz“ wurde am 24. Februar 2021 in den Nationalrat eingebracht, und zwar noch an den damaligen Minister Rudolf Anschober. Dieser wandte sich dann zu Erhebung der Details an die GesundheitsreferentInnen in den neun Bundesländern. Die jetzt erfolgte Beantwortung durch Wolfgang Mückstein ist deshalb überaus umfangreich.
Demnach kam es in vier Bundesländern (Wien, NÖ, Steiermark und Burgenland) zu keinen Betriebsschließungen nach dem Epidemiegesetz. In OÖ waren es lediglich drei (zwei im Bezirk Rohrbach, eine im Bezirk Wels-Land), von denen letzterer einen Antrag auf Entschädigung gestellt hat. Dieser ist nach wie vor in Bearbeitung, ausbezahlt (es geht um eine Entschädigung für 9 Tage) wurde noch nicht. Grund: Die Frist im Rahmen des Parteiengehörs läuft noch.
Vier Bundesländer in der Pflicht
In den restlichen vier Bundesländern ist die Angelegenheit erheblich diffiziler, wie aus der von T.A.I. erstellten Übersicht hervorgeht. Während die Schließung nach dem EpiG in Salzburg, Kärnten und Vorarlberg nur den Beherbergungsbereich betraf, erfolgte sie in Tirol auch für die Gastronomie sowie Handel und Dienstleistung.
Über den aktuellen Stand der Dinge informiert untenstehende Übersicht. Was daraus vor allem hervorgeht, ist die bisher extrem niedrige Auszahlungsquote: Nur 16,4 % aller fristgerecht eingelangten Anträge erhielten bislang einen positiven Bescheid, lediglich 4,5 % wurden bislang auch ausbezahlt.
Es geht um die Liquidität der Betriebe
Gerald Hauser, der die umfangreiche Beantwortung durch Minister Wolfgang Mückstein ausdrücklich lobt, fordert deshalb eine deutliche Erhöhung des Auszahlungs-Tempos. Seine Forderung: „Sofort auszahlen. Die Betriebe warten nun schon über ein Jahr auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz!“
Selbst wenn es zu einem positiven Bescheid komme, müssen die Unternehmen einen weiteren Monat auf die Auszahlung warten (so lange dauert es, bis dem Bescheid Rechtskraft erwächst). Dies gefährde die Liquidität der Betriebe. Hausers letzter parlamentarischer Antrag zur raschen Auszahlung der Entschädigungsleistungen gemäß EpiG stammt übrigens von Mitte November 2020. Er wurde von den Regierungsparteien im Parlament abgelehnt.
Erstellt am: 27. April 2021
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