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Corona-Hilfen

Endlich Einigung mit Brüssel! Aber „Reparatur-Beihilfe“ kleiner als geplant

Print-Ausgabe 18. August 2023

Finanzminister Magnus Brunner und EU-­Wett­bewerbskommissarin Margrethe Vestager haben sich auf eine Art „Reparatur-Beihilfe“ geeinigt

Es wird jener Betrag ersetzt, der einem tatsächlich entgangen ist. Überprüft werden auch bereits gewährte Corona-Hilfen – insgesamt beläuft sich die Summe auf 750 Mio. Euro

Rund um die Causa Corona-Hilfen, die wegen der Nichtauszahlung vor allem in Österreichs Hotellerie für Unmut sorgte, ist Bewegung gekommen: Mitte August hat sich die Europäische Kommission mit der österreichischen Bundesregierung, vertreten durch Finanzminister Magnus Brunner, geeinigt. Genehmigt wurden laut EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager rund 750 Mio. Euro. Damit hat Brüssel, so T.A.I. vorliegende Informationen, bei weitem nicht alles akzeptiert. Im Mai dieses Jahres war noch von 1,275 Mrd. Euro an Corona-Hilfszahlungen die Rede, auf deren Auszahlung tausende Unternehmen – darunter hunderte aus der Hotellerie – noch warteten.

Der Grund für die Diskussion zwischen Bundesregierung und EU-Kommission lag darin, dass das den Corona-Hilfen zugrunde liegende österreichische Gesetz nicht EU-konform war. Die EU bemängelte u.a. den Umstand, dass auch Hilfen für Unternehmen gewährt wurden, die als Einzelgesellschaften registriert, aber denselben wirtschaftlichen Eigentümern zuzurechnen sind („verbundene Unternehmen“). Dadurch entstand eine Ungleichheit, denn „verbundene Unternehmen“ kamen nach Ansicht der EU-Kommission in die Lage, deutlich höhere Förderungen zu erhalten, als Unternehmen mit mehreren Standorten, die in einer einzigen GmbH oder AG gebündelt sind.

Die jetzt erfolgte Lösung bestand in einer Art „Reparatur-Beihilfe“, die Österreich im Frühsommer bei der EU beantragte. Laut Aussendung der Kommission wird die Beihilfe nun in Form direkter Zuschüsse für Schäden gewährt, die Unternehmen zwischen 16. März 2020 und 31. März 2022 durch die Pandemie sowie die von österreichischen Behörden verhängten restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung entstanden sind. „Die Maßnahme ist verhältnismäßig, da die Entschädigung nicht über das hinausgeht, was zur Beseitigung des Schadens erforderlich ist“, so die EU-Kommission.

„Es könnte sein, dass wir nur einen Teil der beantragten Summe bekommen“, so ein betroffener Hotelier gegenüber T.A.I. Vom Finanzministerium wird diese Ansicht insofern bestätigt, als jeder einzelne Fall „nur mit ergänzenden Informa­tionen seitens der Antragsteller gelöst werden“ könne. Unternehmen müssen demnach den tatsächlich erlittenen Schaden nachweisen. Es wird dann nur jener Betrag ersetzt, der einem tatsächlich entgangen ist. Überprüft werden auch bereits gewährte Corona-Hilfen.

In Brüssel gibt man sich vorerst noch zugeknöpft. Erst „sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zugänglich gemacht.“ Der Ball liegt nun bei der Bundesregierung. Diese muss eine Verordnung erlassen, die dann vom Parlament zu beschließen ist. T.A.I. wird über die weitere Entwicklung berichten.

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