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Selten passt die Redewendung „den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen“ so, wie bei den vom Bund angebotenen Hilfsprogrammen für Unternehmen, die unter der Corona-Pandemie und den unzähligen Lockdowns massiv zu leiden haben. Zur stärkst betroffenen Branche gehört mit Sicherheit der Tourismus mit allen vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen.
Jetzt hat Manfred Schekulin als Geschäftsführer der Prodinger Gruppe – sie betreut an acht Standorten mit 220 MitarbeiterInnen in 4 Geschäftsfeldern (Steuerberatung, Tourismusberatung, Unternehmensentwicklung und Immobilienberatung) mehr als 400 KundInnen – eine Übersicht zusammengestellt und in Form von zwei Graphiken dargestellt (Stand: 18. Jänner 2021).
Die fünf großen Bereiche betreffen den Umsatzersatz für November und für Dezember, den neuen Ausfallbonus, den Fixkostenzuschuss II (bis 800.000 Euro) sowie den Verlustersatz (bis 3 Mio. Euro).
Dargestellt wird einerseits, wer antragsberechtigt ist, wie hoch der Umsatzrückgang mindestens sein muss, um in den Genuss der Hilfe zu kommen, auf welche Basis sich die Vergütung bezieht, wie sie berechnet wird, wie hoch der Maximalbetrag ist, bis wann die Antragsstellung zu erfolgen hat (beim Umsatzersatz November bereits abgelaufen, bei jenem für Dezember ist es der 20. Jänner!) und ob es zu einer Anrechnung auf den EU beihilfenrechtlichen Höchstbetrag von 1 Mio. Euro kommt (nur beim Verlustersatz nicht).
Die zweite Darstellung bezieht die übrigen Beihilfen bis hin zur Kurzarbeit mit ein und weist übersichtlich neben der maximalen Höhe auch den Zeitraum aus, für den die jeweilige Beihilfe gilt.
Erstellt am: 19. Jänner 2021
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