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Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten heute Mittag Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Gesundheitsminister Rudolf Anschober jene Rahmenbedingungen vor, die rund um die Wiederöffnung von Beherbergungs- und Freizeitbetrieben sowie Seilbahnen mit 29. Mai ausgearbeitet worden sind. Die zwei wichtigsten Grundregeln: Mindestabstand von 1 Meter (=Babyelefant) sowie in Teilbereichen zusätzlich das Tragen von Mund- und Nasenschutz.
Von 30% Infektionsrate auf 0,17%
„Die erste Phase ist sehr gut gelungen“, nützte Rudolf Anschober die Gelegenheit für einen kurzen Rückblick. Diese Phase begann mit dem Lockdown/Shutdown am 16. März 2020. „Damals hatten wir 1.006 Infizierte“, so Anschober. „heute am 18. Mai sind wird bei 1.026.“ Der große Unterschied: Mitte März belief sich die Infektionsrate auf 30%, aktuell sind es 0,17%.
„Zurückgewonnene Lebensqualität“
Diese Entwicklung erlaubte es, in die zweite Phase überzugehen, sprich die schrittweise Öffnung. Sie startete am 14. April mit kleinen Geschäften, Baumärkten und Gartencentern. Am 1. Mai folgte das Ende der Ausgangsbeschränkungen sowie Öffnung eines Großteils der Dienstleitungsunternehmen und der großen Geschäfte. Die Gastronomie-Öffnung am 15. Mai sorge laut Anschober „für eine zurückgewonnene Lebensqualität“, die er selbst mit einem Kaffeehausbesuch genoss. Nun folgt am 29. Mai der nächste Schritt mit Öffnung der Kultur-, Freizeit- und Beherbergungsbetriebe.
Rudolf Anschober betont, dass dafür „maßvolle Regelungen“ ausgearbeitet wurden. Dazu gehört u.a. das verpflichtende Tragen von Mund/Nasenschutz für MitarbeiterInnen, wo direkter Kontakt mit Gästen besteht, sowie für die Gäste im Bereich des Eingangs und der Rezeption.
„Freude und durchwachsene Bilanz“
Das Resümee von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger über die ersten Tage der Gastronomie-Öffnung: „Die Freude überwiegt, aber die Bilanz ist durchwachsen.“ Die bisherigen Rückmeldungen habe ergeben, dass „einerseits viele Betriebe ausgebucht waren“ und eine große Nachfrage hatte, „andere aber nicht.“ Durch die Abstandsregeln (Babyelefant) kann nicht die gewohnte Auslastung erzielt werden, es gibt dadurch Umsetzeinbußen. Und: „Es fehlen Gäste und Touristen.“
Fazit: man müsse die Branche „jetzt kontinuierlich weiter begleiten und evaluieren und seitens der Bundesregierung versuchen, die Gastronomie durch die nächsten Wochen und Monate zu bringen.“ Dazu dient u.a. das in der Vorwoche beschlossene „Wirtepaket“ (Größenordnung 500 Mio. Euro), das von der WKO begrüßt wurde, von vielen PraktikerInnen allerdings als nicht zielführend bzw. ausreichend angesehen wird.
Stichtag für Hotellerie, Seilbahnen & Freizeitbetriebe
Für die Wiederöffnung des Großteils der Tourismus- und Freizeitbetriebe wurden, so Elisabeth Köstinger „ähnlich der Gastronomie wenig, aber klare und einfache Regeln“ ausgearbeitet (Details siehe >>> „Leitlinien für Beherbergung“). Auch Wellness-Anlagen in den Hotels können wieder in Betrieb gehen, ebenso Seilbahnen (deren Regelungen sind gerade vom des Gesundheitsministerium in Ausarbeitung).
Seminare und Buffets erlaubt
Wichtig ist, dass auch Seminar-Hotels wieder ihre Tätigkeit aufnehmen können (Seminare von bis zu 100 Personen). Alle TeilnehmerInnen müssen allerdings Mund/Nasenschutz tragen und die Abstandsregeln einhalten. Ausnahme: Schulungen, in denen bestimmte Griffe vorgezeigt werden (wie z.B. bei 1. Hilfe Kursen).
Ebenso eine wichtige Klarstellung betrifft Selbstbedienungs-Buffets. Sie können „angeboten werden, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann“ (was immer das auch heißt). Entscheidend ist aber, dass Frühstücksbuffets damit grundsätzlich möglich sind.
Köstinger: „Nicht alle Probleme gelöst“
Für Tourismusministerin Elisabeth Köstinger ist klar, „dass mit der Öffnung nicht alle Probleme gelöst sind. Wir müssen den Betrieben in den ersten Monaten auch Starthilfe geben und sie unterstützen.“ Ob da noch etwas von der Bundesregierung kommt, wird sich weisen. Vorerst begnügte sich Elisabeth Köstinger mit dem Hinweis auf das (vielfach kritisierte) Wirtepaket, den Aufruf „in Lokale zu gehen und sich nach Österreich-Urlaub umzusehen“ sowie die schrittweise Öffnung der Grenzen mit Ländern, „in denen die Infektionszahlen ähnlich niedrig sind, wie in Österreich.“ Die angekündigte Grenzöffnung mit Deutschland sei diesbezüglich ein Erfolg.
Sorgenkind Stadthotellerie
Insgesamt sei der Tourismus „weit weg von einer normalen Sommersaison“, betonte Tourismusministerin Köstinger. Für die Ferienhotellerie gäbe es zwar „eine gute Prognose, auch wenn wir keinesfalls auf einen Nächtigungsrekord zurückkommen können“, aber die eingeschränkten Reisefreiheiten und Flugreisen sowie „das Fehlen von Großveranstaltungen, Kongressen, Theatern und Festspielen“ mache vor allem der Stadthotellerie zu schaffen. Köstinger: „Wir werden intensiv beraten, welche Lösungen wir da finden können.“ Dies werde „eine große Herausforderung in den kommenden Wochen und Monaten sein.“
Die ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung) wird sich laut Präsidentin Michaela Reitterer die von der Bundesregierung ausgearbeiteten Empfehlungen für die Wiedereröffnung der Hotellerie genau ansehen, Input von Praktikern einholen und den Ball der Politik für den letzten Feinschliff zurück spielen.“ Reitterer: „Das Öffnen muss sich auf mittlere Sicht auszahlen.“ Diesbezüglich gelte es, „unnötige Bürokratie“ zu reduzieren und „die Betriebe nicht unnötig einschränken.“
Für ihre Mitglieder hat die ÖHV einen eigenen Hygiene-Leitfaden ausgearbeitet.
Laut aktueller ÖHV-Umfrage öffnen bei weitem nicht alle ihrer Mitglieder mit 29. Mai die Pforten. Dies tut nicht einmal die Hälfte (45,8 %). Bis Ende Juni/Anfang Juli kommen weitere 36,9% dazu. 4,4% haben allerdings aufgrund Sonderregelungen bereits offen (sie haben eine Ausnahmegenehmigung für Gäste, die MitarbeiterInnen systemrelevanter Berufe sind, wie Bau, Bahn, Rotes Kreuz etc.).
Erstellt am: 18. Mai 2020
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