Sharing Economy

Airbnb-Thematik zwischen Verfassungsklage und Durchbruch

Print-Ausgabe 19. April 2019

Die Bemühungen, Vermietungen über Online-Plattformen à la Airbnb abgaben­technisch unter Kontrolle zu bekommen, haben an Dynamik gewonnen

Ansätze zur Lösung der allseits bekannten Problematiken gibt es auf bundes-, landes- und internationaler Ebene. Die Erfolgsaussichten sind unterschiedlich, wie eine von Günther Greul für T.A.I. vorgenommene Analyse der aktuellen Entwicklungen rund um Airbnb & Co. ergab: Während die vorbereitete Neufassung des Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes von Airbnb in zahlreichen Punkten als verfassungswidrig zerpflückt wird und eine Verfassungsklage im Raum steht, wollen Bund und Länder einen Arbeitskreis einrichten, der die Grundlagen für ein einheitliches Registrierungssystem von „Rented Appartment“-Anbietern festlegen soll. International könnte ein von Dänemark entwickeltes Modell den Durchbruch bringen.

Mit der dänischen Steuerbehörde wurde von Airbnb eine landesweite Vereinbarung getroffen, der zufolge die Plattform bereits ab Juli 2019 Details aller Buchungen ihrer Hosts den zuständigen Finanzämtern mitteilt. „Möglicherweise ist das ein Vorgriff auf die angekündigte EU-Richtlinie“, meint Günther Greul. „Damit wären mit einem Schlag alle Wünsche der (österreichischen) Abgabenbehörde ohne die umstrittene Registrierung oder Meldepflicht erfüllt und das Thema vermutlich abgehakt.“

Eine Registrierungspflicht für „Hosts“ wird bekanntlich von der Hotellerie gefordert. Konkret geht es darum, der Abgabenbehörde jene Objekte bekanntzugeben, die vermietet werden sollen. Plattformen wiederum sollen mittels Meldepflicht benennen, welche Vermieter sie im Angebot haben. Im Ministerrat fanden laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger sowohl Registrierungs- als auch Meldepflicht ihre Zustimmung. Kurz zuvor hatte Finanz-Staatssekretär Hubert Fuchs die Registrierung noch als „administrativen Unfug“ bezeichnet. Durch die Plattform „oesterreich.­gv.at“ (sozusagen ein „Online Amt“, wo BürgerInnen ihre Amtswege elektronisch erledigen können) wurde aber eine Möglichkeit gefunden, das Finanzministerium damit nicht zu belasten. Köstinger will auch jene geplante EU-Richtlinie „vorziehen“, die Plattformen wie Air­bnb verpflichtet, Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt zu geben. Von einer Registrierung der Vermieter ist allerdings keine Rede.

Ein weiterer wichtiger Schritt wurde auch bei einer von Nieder­österreichs Tourismuslandes­rätin Petra Bohuslav initiierten Bundesländertagung der Tourismus-LandesreferentInnen gesetzt: Es soll ein Arbeitskreis gebildet werden, der für Bund und Länder ein einheitliches Regis­trierungssystem erarbeitet. Einfach wird das laut Günther Greul nicht werden: „Alles was bisher geschah, war ausschließlich auf den regionalen Bereich ausgerichtet.“ Damit nicht genug, hat „inzwischen auch der Städtebund seinen Wunsch nach Mitsprache angemeldet“, der laut Greul „auf andere Interessen fokussiert ist, insbesondere die ‚Wohnraumsicherung‘.“

Einen juristischen Disput dürfte die vorbereitete Neufassung des Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes mit sich bringen. Es wurde kürzlich zur Begutachtung ausgesendet und sieht sowohl eine Registrierungspflicht für die Unterkunftsgeber als auch eine Meldepflicht der Plattformen („Diensteanbieter“) vor. Airbnb, das die Herausgabe von Daten ihrer „Hosts“ strikt ablehnt, hat in einer elfseitigen Stellungnahme den Gesetzesentwurf zerpflückt. Er sei in zahlreichen Punkten verfassungswidrig, zudem seien verschiedene neue Verpflichtungen für Gastgeber und Diensteanbieter mit geltendem nationalem und europäischem Recht nicht vereinbar.

Laut Airbnb sorge das geplante Gesetz für ungleiche Behandlung von Privatunterkünften, die über Online-Plattformen vermietet werden, gegenüber jenen, die auf anderem Weg (z. B. Anzeigen) angeboten werden bzw. auch dem gewerblichen Bereich. Nicht nur das Gleichheitsgebot, auch die für Gesetze geforderte Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit würden verletzt. Als zumindest „zweifelhaft“ wird eingeschätzt, ob die Herausgabe von Daten nicht auch gegen die europäischen Datenschutzrichtlinien verstößt: Wirksam seien die in Irland gültigen, denn dort hat Airbnb seinen Europa-­Sitz.

Die Hotellerie rechnet damit, dass Airbnb die rechtlichen Einwendungen zur Basis einer Verfassungsklage macht, so ein Gesetz mit derartigen Inhalten beschlossen wird, egal ob auf Landesebene (wie in Salzburg) oder in Form einer bundeseinheitlichen Regelung, die grundsätzlich allseitig gewünscht wird. Während man bei der ÖHV überzeugt ist, dass die Airbnb-Argumente nicht ausreichen, um ein Gesetz zu kippen, beurteilen andere Rechtskundige die Angelegenheit vorsichtiger. Einig ist man sich darin, dass sehr viel Zeit vergehen würde, bis ein entsprechendes Verfahren die letzte Berufungsinstanz – voraussichtlich den Verfassungsgerichtshof – erreicht hat.

Airbnb jedenfalls bekennt sich nach eigenen Angaben zum „Wohnraumschutz“ und begrüßt die vom Tourismusministerium im „Plan T“ vorgesehene Einberufung eines „Sharing Economy Gipfels“ zur Schaffung einer bundesweit einheitlichen Lösung. Als Vorbild wird das Wiener Tourismusförderungsgesetz angeführt, das – ebenso wie die Salzburger Novellierung – auch die Möglichkeit einräumt, dass die Plattform die Ortstaxe für ihre Hosts abführt. Dieses Modell hat Airbnb seit 2014 bereits mit den Behörden in über 400 Städten und Regionen etabliert, darunter auch in der Schweiz und in Deutschland. In Wien hat’s allerdings nicht funktioniert: Die Stadt hat die Verhandlungen nach zwei Jahren ergebnislos abgebrochen. 

franz
19. 4. 2019
sehr schöner werbetext
Scheinbar von Airbnb geschrieben. Die stehen ja ohnehin über dem Gesetz.

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