Sechs Portale für Privatzimmervermieter wurden geklagt – mit Airbnb und einer weiteren Plattform laufen Gespräche über eine spezielle Vereinbarung.
Die Stadt Wien hat gegen sechs Internetplattformen, auf denen Privatzimmer vermietet werden, Strafverfügungen erlassen. Es geht dabei um Nichtentrichtung der Ortstaxe. Die Plattformen haben gegen die Strafverfügung Einspruch erhoben, womit die Sache nun vor Gericht landet. Die Stadt Wien will damit Rechtssicherheit bezüglich der im Sommer 2017 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen des Wiener Tourismusförderungs-Gesetzes schaffen. Diese sehen strengere Regeln für Internetanbieter vor. Diese müssen nun verpflichtend Daten ihrer Kunden übermitteln, um die Abführung der Ortstaxe sicherzustellen.
Acht der 16 Internetplattformen sind dieser Verpflichtung nachgekommen. Anhand der von ihnen übermittelten Daten wurde festgestellt, dass 410 Unterkunftgeber kein Abgabekonto hatten.
Sechs der säumigen Plattformen wurden nun geklagt. Mit zwei weiteren Anbietern - darunter auch Airbnb - gibt es Gespräche über eine Vereinbarung, welche die Abwicklung vereinfachen soll. Anbieter können sich darin z.B. verpflichten, die Ortstaxe selbst einzuheben und gesammelt an die Stadtkasse abzuführen.
Insgesamt haben die neuen Bestimmungen im Wiener Tourismusförderungs-Gesetz bereits gewünschte Erfolge gebracht. So stieg die Zahl der Ortstaxekonten von 333 vor drei Jahren auf 1.956 im Jänner 2018.
Im Jahr 2016 hatte die Stadt Wien durch die Ortstaxe 21,9 Mio. Euro eingenommen. 2017 waren es deutlich über 23 Mio. Euro.
Erstellt am: 09. März 2018
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