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Fivestar-Urteil mit Signalcharakter Verbot für erfundene Bewertungen

Print-Ausgabe 29. November 2019

„Wir konnten ein komplettes Netzwerk an Agenten enttarnen“, so Georg Ziegler im T.A.I.-Gespräch

HolidayCheck ist gerichtlich gegen jene Agentur vorgegangen, deren Geschäftsmodell auf Fake-Bewertungen basiert – 17 Hotels in Österreich machten mit

Die Bedeutung von Hotelbewertungen ist unumstritten. Doch was passiert, wenn sie gefaked sind? Und zwar nicht in Form negativer Gästeurteile, sondern durch deren Gegenteil – durch gekaufte und in die Portale eingeflochtene Bewertungen, die einen Betrieb im Ranking nach oben pushen? Bislang stellte dies keinen Strafbestand dar. Durch ein am Landgericht München Mitte November 2019 erlassenes Urteil ist dies nun anders: Es stellt klar, dass gekaufte Fake-Bewertungen (auch positiven Inhaltes) rechtswidrig sind, sofern sie von BewerterInnen stammen, „die das Hotel nie von außen, geschweige denn von innen gesehen haben“, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Gawinski.

Stein des Anstoßes war eine im Herbst 2018 erschienene TV-­Reportage des ARD-Magazins „Plusminus“, für die von den ARD-RedakteurInnen 13 gekaufte Hotel-Bewertungen auf Google, Tripadvisor und Holidaycheck platziert wurden. „Der Bericht hat uns kalt erwischt“, gesteht Georg Ziegler, Director Brand, Content & Community bei HolidayCheck, im Gespräch mit T.A.I. ein.

HolidayCheck ging nach dem ersten Schock („Bei uns erfolgt laufend eine Content-Prüfung nach 60 unterschiedlichen Parametern durch 60 speziell geschulte MitarbeiterIn­nen“) in die Offensive. Ergebnis: „Wir konnten ein komplettes Netzwerk an Agenten enttarnen“, so Ziegler. 53 Hotels der DACH-Region (17 davon in Österreich), die bei den gefälschten Bewertungen mitgemacht haben, wurden kontaktiert und abgemahnt. Die verantwortliche Agentur „Fivestar Marketing“ wurde geklagt: Sie bietet derartige Fakes (gekaufte Bewertungen auch für Amazon, Google, Facebook etc.) als Geschäftsmodell an.

Zur Verhandlung am Landgericht München war kein Vertreter von Fivestar erschienen. Die Entscheidung erging deshalb in Form eines Versäumnisurteils. Fivestar muss jetzt dafür Sorge tragen, dass alle Fake-Bewertungen im Internet gelöscht werden und HolidayCheck Auskunft darüber geben, von wem diese stammen. Der Hinweis auf der Fivestar-Website, dass Spitzenbewertungen verkauft werden, wurde mittlerweile gestrichen.

Georg Ziegler: „Wir sind mit dem Resultat der Verhandlung äußerst zufrieden. Dieses Urteil bestärkt uns im konsequenten Vorgehen gegen derartige Unternehmen.“ HolidayCheck ist nach eigenen Angaben Nummer 1 im Bewertungsbereich im deutschsprachigen Raum und listet 1 Millionen Hotels weltweit mit 10 Millionen Bewertungen (manche Häuser bringen es auf 12.000). In Österreich finden sich knapp 37.000 Unterkünfte auf dem Portal – neben Hotels auch Ferienwohnungen und Appartements. 

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