Mehrwertsteuer auf Logis

Finanz jubelt, Hotellerie leidet. Realer Umsatz pro Nacht geht zurück

Print-Ausgabe 3. November 2017

Seit kurzem liegen die Umsatzsteuer-Ergebnisse für das erste Halbjahr 2017 vor. Damit lässt sich erstmals ein aussagekräftiger Vergleich darüber erstellen, wie sich die mit 1. Mai 2016 wirksam gewordene Erhöhung der Logis-Mehrwertsteuer von 10 auf 13 Prozent für die Beherbergungsbranche auswirkt. Die Ergebnisse können eindeutiger nicht sein:

•    während im Zeitraum Jänner bis Juni 2017 der steuerpflichtige Umsatz aus Gastronomie und Beherberung um 4,7 Prozent anstieg und die abziehbare Vorsteuer um 6,9 Prozent nach oben kletterte (dies lässt Rückschlüsse auf eine erhöhte Investitionstätigkeit zu – Stichwort: Investitionsprämie), schoss die Umsatzsteuer-Zahllast um 12,7 Prozent auf 512 Mio. Euro nach oben;
•    die Mehreinnahmen für den Staat belaufen sich somit auf 57,8 Mio. Euro;
•    ohne die überproportionale Zunahme der abziehbaren Vorsteuer wären es sogar 77,8 Mio. Euro gewesen.

Für den Staat macht sich die Mehrwertsteuer-Erhöhung auf Logis also voll bezahlt. Für die Betriebe ist das Gegenteil der Fall. Denn anders als im ersten Halbjahr 2016 (damals gab es einen realen Umsatz-Zuwachs pro Nacht um 2,6 %), kam es heuer zu einem Rückgang um -0,7 Prozent (dieser Wert korreliert mit den Tourismusanalysen des WIFO). Die höheren Brutto-Preise können somit nicht an den Endverbraucher weitergegeben werden. Die Rechnung dazu sieht wie folgt aus:

•    Das Nächtigungsvolumen zwischen Jänner und Juni 2017 stieg um 2,5 Prozent (im Vergleichszeitraum 2016 gab es ein wesentlich stärkeres Plus von 4,2 Prozent);
•    Dem steht ein Umsatz-Anstieg (Beherbergung und Gastronomie) im ersten Halbjahr von 4,7 Prozent gegenüber (Jänner bis Juni 2016 waren es 7,4 Prozent);
•    0,9 Prozent des heurigen Umsatz-Anstiegs sind aber auf die gewachsene Anzahl an meldenden Unternehmen zurückzuführen (im Vorjahreszeitraum blieb deren Anzahl unverändert);
•    Und während im 1. Halbjahr 2016 die Inflation lediglich 0,6 Prozent vom Umsatz-Plus wegfraß, waren es heuer 1,99 Prozent.

Bei dieser Analyse ist zu berücksichtigen, dass in den Zahlen sowohl die Werte der Gastronomie als auch der Beherberung zusammengefasst sind. Rückschlüsse auf die Auswirkungen der Mehrwertsteuer-Erhöhung für Logis-Leistungen lassen sich aber trotzdem anstellen, da sich der Umsatz der Beherbergung (laut ÖNACE sind es 49,1 Prozent Anteil am Gesamtumsatz, Tendenz: steigend) mit jenem der Gastronomie die Waage hält. Dies lässt die Aussage zu, dass die signifikanten Veränderungen der Umsatzsteuer-Zahllast ausschließlich auf die Beherbergung zurückzuführen sind.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Aufgliederung der Umsatz-Teile:

•    die Beherbergung stellt „nur“ 34,7 Prozent der meldenden Betriebe (Tendenz: sinkend), die Gastronomie 65,3 Prozent (laut ÖNACE 2015),
•    der Anteil der Logis-Umsätze (er lässt sich seit dem 3. Quartal 2016 aus der Umsatzsteuer-Statistik herauslesen) bewegt sich im Durchschnitt bei 23,3 Prozent (im 1. Quartal ist er mit 27,0 Prozent am höchsten, im 4. Quartal mit 20,4 Prozent am niedrigsten),
•    der Anteil der Getränke und Zusatzleistungen (20 % MWSt.) liegt bei durchschnittlich 32,4 Prozent (er erreicht im 4. Quartal mit 35,5 Prozent seine Spitze),
•    der Verpflegungs-Anteil (10% MWSt.) macht mit 44,2 Prozent (Jahres-Durchschnitt) den größten Brocken aus, wobei er im 2. Quartal mit 46,2 Prozent am höchsten ist, während er im 1. Quartal nur bei 42,0 Prozent zu liegen kommt. 

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