ANA
Ermäßigte Umsatzsteuer

Am 32. Dezember ist es zu spät! Punktgenaue Hilfe weiter verzögert

Print-Ausgabe 17. Dezember 2021

„Lasst uns jetzt bitte nicht im Stich!“ lautet der Appell von Susanne Kraus-­Winkler an die Bundesregierung.


 

Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung auf 5 % ist für die Branche überlebenswichtig geworden – ansonsten droht neben finanziellen Einbußen zu Silvester Chaos

Die Lockdown-Öffnungen sind ein bundesweiter Fleckerlteppich, das zentrale Anliegen von Österreichs Hotellerie und Gastronomie hingegen eindeutig: Die Prolongierung der seit 1. Juli 2020 und noch bis 31. Dezember 2021 geltenden Senkung der Umsatzsteuer (USt) auf branchenweit generell 5 %. „Eine Verlängerung ist nicht nur eine logische Konsequenz der Lockdowns, sondern vor allem ein wichtiger Beitrag zum finanziellen Überleben der Betriebe“, wenden sich die Obleute der gastgewerblichen Fachverbände Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker an den seit elf Tagen amtierenden neuen Finanzminister Magnus Brunner. T.A.I. berichtete online bereits darüber.

Dem eindringlichen Appell schließt sich die Präsidentin der ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung), Michaela Reitterer, an: „Jedes andere Hilfsinstrumente ist kompliziert, bürokratisch, aufwändig und es gibt Ausnahme um Ausnahme. Die USt-Senkung hilft punktgenau, wenn wir nicht im Lockdown sind, und ist daher besonders wertvoll.“

Sommer sorgte nur für kurze Erholung

Üblicher Weise belaufen sich die USt-Sätze in Österreichs Tourismus auf 10 % für die Nächtigungen (abgesehen von der unseligen zwischenzeitigen Erhöhung auf 13 % von Mai 2016 bis November 2018) und der Speisen sowie 20 % für die Getränke. In Folge der Corona-Krise und dem ersten Lockdown kam es im Juli 2020 zu einer generellen Senkung auf 5 % bei gleichbleibenden Endpreisen. Dies sollte der Branche dabei helfen, die eklatanten Umsatzeinbrüche des ersten Halbjahres 2020 (es waren -29 %, Jänner bis Mitte März brachten noch Rekorde) zumindest teilweise abzufedern.

Doch es kam bekanntlich noch weit schlimmer: die Sommermonate 2020 brachten zwar eine Linderung (Netto-Umsatz-Minus „nur“ -9,5 %), doch durch den ab Mitte November 2020 und bis Ende Mai 2021 geltenden Lockdown brachen die Netto-Umsätze in Gastronomie und Beherbergung um -64,5 % ein.

Die Erholung zwischen Juni und Oktober 2021 währte nur kurz: die Netto-Umsätze stiegen in den Sommermonaten bis Ende September zwar um 6,8 % gegenüber 2019 (den damals erwirtschafteten 5,83 Mrd. Euro standen heuer 6,09 Mrd. Euro gegenüber), was die Wirksamkeit der gesenkten USt-Sätze deutlich dokumentierte.

7 Mrd. Euro weniger Umsatz Jänner bis September

Doch im gesamten Jahresvergleich der ersten neun Monate (Jänner bis September) sieht die Rechnung schon anders aus. Vor zwei Jahren, also 2019, erwirtschaftete die Gastronomie- und Beherbergungsbranche in den ersten drei Quartalen noch 17 Mrd. Euro an Umsätzen, 2020 waren es in derselben Periode (die ersten Umsatz-starken zweieinhalb Monate Jänner bis Mitte März inklusive) rund 12,5 Mrd. Euro, heuer stehen unter dem Strich nur noch magere 10 Mrd. Euro. Auf den Punkt gebracht bedeutet dies nichts anderes, als dass gegenüber vor zwei Jahren rund 7 Mrd. Euro fehlen (-41 %) und auf das Vorjahr rund 2,5 Mrd. Euro (-19 %).

Ein Teil davon hätte aufgeholt werden können, doch der neuerliche Lockdown ab 20. November 2021 samt der davor aufgrund der exorbitant steigenden Infektionszahlen dürfte seinen Tribut gefordert haben (die Umsatzzahlen für Oktober und November liegen noch nicht vor).

„Lasst uns jetzt bitte nicht im Stich!“

Der 31. Dezember 2021 hängt damit wie ein Damoklesschwert über den Betrieben. Seit Monaten wird die Verlängerung der USt-Senkung gefordert. „Das Minimum wäre der 30. April mit Ende des Winterhalbjahres“, so Susanne-Kraus-Winkler gegenüber T.A.I.

Was die Situation zusätzlich verschlimmert, ist die Unklarheit bezüglich jener Gäste, die über Silvester bleiben: „Die Betriebe wissen nicht, wie sie das praktizieren sollen“, berichtet Susanne Kraus-Winkler von unzähligen Anfragen. Streng genommen müsste die Nach bis 31. Dezember mit 5 % ver-USt-ed werden, jene vom 31. auf den 1. mit 10 %. Getränke vor Mitternacht wären mit 5 % USt. zu besteuern, danach mit 20 %. Bei Klärung dieser Fragestellung ist noch nicht einmal berücksichtigt, ob als Basis derselbe Netto-Preis gilt oder die USt von dem für den Gast relevanten Brutto-Preis herunter gerechnet werden muss bzw. soll.

„Wer Pleiten verhindern will, muss uns die Chance geben, im nächsten Jahr noch von den 5 % Umsatzsteuer profitieren zu können“, betont Hotellerie-Obfrau Susanne Kraus-Winkler. Sie geht davon aus, dass eine Verlängerung bis Mitte 2022 „die Zeit der heurigen Lockdowns ziemlich genau kompensieren“ würde. Dies stünde laut Susanne Kraus-Winkler auch im Einklang mit dem bis Juni 2022 verlängerten EU-Beihilfenrahmen.

Der dringende Appell von Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker an die Bundesregierung: „Lasst uns jetzt bitte nicht im Stich!“ Darüber hinaus, so die beiden Interessenvertreter, müsse die COFAG (COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) rasch alle noch offenen Fälle aus dem letzten Lockdown auszahlen.

Für Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker ist nun der neue Finanzminister Magnus Brunner gefordert. Je rascher die Verlängerung der 5 % USt kommt, desto besser.

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