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Steirische Tourismus-Struktur

Vom Fleckerlteppich zum Hochflor: Aus 96 TVBs werden 11 Erlebnisregionen

Print-Ausgabe 19. Februar 2021

„Neue Struktur ist ein wichtiger Schritt für den Re-Start“, so Tourismuslandes­rätin Barbara Eibinger-Miedl.

Die bisherige Zersplitterung mit zum Teil Mini-Budgets gehört ab Oktober 2021 der Vergangenheit an – UnternehmerInnen sind stärker als bisher vertreten

Ende Jänner 2021 wurde von der steirischen Landesregierung die neue Struktur für den Tourismus beschlossen. Ziel war es, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen durch stärkere Bündelung der finanziellen Mittel zu erhöhen. Mit durchschnittlich nur 280.000 Euro an jährlichen Verbandsbudgets der vor der Reform 96 Tourismusverbände, darunter 36 mehrgemeindige TVBs, war die angestrebte Kompetitivität nicht gegeben. Die fünf kleinsten steirischen TVBs verfügten lediglich über ein Jahresbudget von rund 23.000 Euro – nicht jeder für sich, sondern zusammengenommen! Der TVB-­Fleckerlteppich wird deshalb auf 11 „Erlebnisregionen“ reduziert und diese mit den zuvor neun Regionalverbänden zusammengeführt.

Alle steierischen TVBs zusammen brachten es 2019 auf ein Budget von rund 26 bis 27 Mio. Euro. Zum Vergleich: Der größte Tourismusverband Tirols (Ötztal Tourismus) hatte damals 20,4 Mio. Euro zur Verfügung, was ca. drei Viertel bis knapp vier Fünftel (75,6 % bis 78,5 %) aller TVBs der Steiermark entsprach. 

Die künftig 11 steirischen Verbände („Erlebnisregionen“) werden es in „Normaljahren“ durchschnittlich auf je rund 2,5 Mio. Euro an gesetzlichen Einnahmen sowie 1,2 Millionen Nächtigungen (zuvor 138.000) bringen. Dies entspricht von den Übernachtungen her der Größenordnung mittelgroßer Tiroler TVBs, vom Budget her eher den kleineren. 

An der Spitze steht die Region Schladming-Dachstein (zuvor sieben TVBs) mit rund 3,6 Millionen Übernachtungen im „Normaljahr“. Die weiteren „Erlebnisregionen“ sind Ausseerland-Salzkammergut (im Zuge der Gemeindestrukturreform 2015 geschaffen, bleibt in seiner bisherigen Form unverändert), Erzberg-Leoben, Gesäuse, Hochsteiermark, Murau, Murtal, Obersteiermark, Region Graz, Südsteiermark sowie Thermen- & Vulkanland. Details veranschaulicht die untenstehende Vorher-/Nachher-Grafik (die weiß gefärbten Flächen sind keine Tourismus-Gemeinden, sie gehören daher nicht den TVBs an). 

Einfach war die Umsetzung der Reformpläne nicht. Das Ergebnis ist dafür umso erfreulicher. Nach Präsentation der Pläne Anfang November 2020 wurden im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens neben den 96 TVBs und neun Regionalverbänden auch alle 220 steirischen Tourismusgemeinden und rund 70.000 beitragspflichtige Unternehmen um ihre Meinungen gebeten. Insgesamt langten 180 Stellungnahmen ein, die vom Grundtenor her mehrheitlich positiv waren. Es gab aber da und dort auch Kritik. Diese betraf einerseits die beabsichtigte Zugehörigkeit zu den künftigen Erlebnisregionen, anderseits die Zusammensetzung der geplanten Gremien. 

So äußerten drei Gemeinden den Wunsch, einer anderen Erlebnisregion anzugehören. Dem wurde Folge geleistet. Deshalb werden Ebersdorf, Großsteinbach und Hartl nun Teil der „Oststeier­mark“ anstatt des „Thermen- & Vulkanlandes“.

Als weiteres Ergebnis der Stellungnahmen wurde die Möglichkeit für „Marketingbeiräte“ rechtlich verankert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass für die Re­gion wichtige touristische Themen entsprechend bearbeitet und vorangetrieben werden können. Außerdem können damit weitere „Stakeholder“ in die Entscheidungsstrukturen der Erlebnisregionen mit eingebunden werden. 

Als oberstes Gremium jeder „Erlebnisregion“ fungiert die „Tourismuskommission“, in der jede Tourismusgemeinde mit Sitz und Stimme vertreten ist. In die Kommission können auch Personen entsendet werden, die nicht dem jeweiligen Gemeinderat angehören. Dadurch sind auch UnternehmerInnen oder Personen mit langjähriger touristischer Erfahrung in die Entscheidungsfindungen mit eingebunden. Beschlüsse der Kommissionen basieren auf dem Prinzip der „doppelten Mehrheit“: sowohl die Gruppe der GemeindevertreterInnen als auch jene der UnternehmensvertreterInnen müssen einem Vorhaben mehrheitlich zustimmen. 

Für Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl stellt die Umsetzung der neuen Tourismusstruktur einen wichtigen Schritt für den bevorstehenden Re-Start dar: „Eine moderne und leistungsfähige Struktur ist dafür ein wesentlicher Schlüssel.“ Die Gesetzesnovelle wurde bereits in den steirischen Landtag eingebracht und im zuständigen Ausschuss behandelt. Als nächstes wird in den „Erlebnisregionen“ die Zusammenführung der TVBs umgesetzt, in Kraft treten wird alles am 1. Oktober 2021.  

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