Bus-Incoming

Österreichische Lösung für bustouristisches Bürokratiemonster

Print-Ausgabe 24. Februar 2017

Sozialminister lenkt bei neuen Entsende- und Mindestlohnregelungen ein, kontrolliert weiter, will aber Meldefehler vorerst nicht mit Strafen belegen

Wenn am Vortag der ITB 2017, am 7. März, im Deutschen Spionage Museum am Leipziger Platz in Berlin, der zweite B.T.B. Workshop in der deutschen Bundeshauptstadt über die Bühne geht, dann hat B.T.B.-Organisator Michael Kurtze für die teilnehmenden Busunternehmer gute Nachrichten mit im Gepäck: Die zu Jahresbeginn ohne Vorankündigung für Busreisen aus EU-Ländern nach Österreich eingeführten neuen Entsende- und Mindestlohnregelungen, – sie erwiesen sich durch die Fülle an bürokratischen Auflagen als absolut unpraktikabel (T.A.I. berichtete prominent darüber) – wurden nach kräftigen Interventionen vom Sozialministerium zum Teil entschärft.

Dies war dringend notwendig, da ausländische Busunternehmer – vor allem aus Deutschland – bereits in erheblichem Ausmaß Österreich-Reisen gestrichen hatten. Der Präsident des deutschen Busverbandes RDA, Richard Eberhardt, sprach von einem „Bürokratiemonster, das den Reiseverkehr nach Österreich massiv behindert und erschwert.“ Auch die International Road Transport Union (IRU) war aktiv geworden und hatte Ende Jänner eine Sondersitzung in Brüssel einberufen.

Nun lenkte das für die Entsende- und Mindestlohnregelungen zuständige Sozialministerium ein. „Es wird zu einer Vereinfachung der Meldevorschriften kommen“, informiert der Geschäftsführer der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ, Erik Wolf. Folgende Änderungen wurden erwirkt:

  • Es wird eine einfache „Sammelmeldung“ nach deutschem Vorbild mit eigenem Meldeformular geben;
  • die Abgabe der Meldung soll für den Zeitraum von sechs Monaten möglich sein;
  • Zu melden sein werden – aller Voraussicht nach – lediglich die Fahrerdaten (Name/Geburtsdatum) sowie   das Kennzeichen des Fahrzeuges. Weitere Meldeinhalte wie Einsatzplan, etc. werden nicht mehr erforderlich sein.


Noch offen ist die Frage, ob auch weiterhin alle oder gegebenenfalls nur ganz bestimmte Unterlagen in deutscher Sprache mitgeführt werden müssen. Dazu Erik Wolf: „Das Ministerium denkt hier aber intensiv über weitere Vereinfachungen nach.“

Soweit der erfreuliche Teil. Weniger erfreulich ist, dass bis in Kraft treten der geplanten Änderungen (dafür ist eine Novelle des LSD-BG/Lohn- und Sozial-dumping-Bekämpfungsgesetz notwendig) die seit Jahresbeginn geltenden neuen Regelungen weiterhin beachtet werden müssen.

Das Sozialministerium und die Finanzpolizei werden dies auch kontrollieren, haben allerdings zugesagt, dass dies „unter Berücksichtigung der rechtlichen und technischen Probleme durchgeführt“ werde.

Auf gut deutsch: Eine Meldung muss abgegeben werden, Meldefehler, die auf der derzeit unklaren Rechtslage, der Unausfüllbarkeit des Meldeformulars im Transportbereich oder auch auf technischen Problemen beruhen, werden aber nicht verfolgt. Österreichischer kann eine Lösung kaum sein.

Die Problematik aus Sicht der Busunternehmer

Durch das „Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG“ sind seit Jahresbeginn 2017 alle ausländischen Busunternehmen verpflichtet, bei Fahrten auf österreichischem Gebiet (Ausnahme: Transitverkehr) JEDE EINZENE Busfahrt nebst Fahrer mit unterschiedlichen Formularen im Vorhinein über www.entsendeplattform.at anzumelden. Die Entsendung muss spätestens eine Woche vor Beginn gemeldet werden.

Darüber hinaus müssen auch Arbeitsvertag, Sozialversicherungsdokument, Lohnnachweis und Arbeitszeitaufzeichnungen im Fahrzeug mitgeführt oder in elektronischer Form bereitgehalten werden. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 50.000 Euro pro Arbeitnehmer.

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Erstellt am: 24. Februar 2017

Erik Wolf, GF der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ: „Vereinfachung der Meldevorschriften wird kommen.“

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