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Interview mit Prof. Dr. Helmut Ofner

Neuer Master „Tourismus und Recht“: Premiere am Juridicum der Uni Wien

Print-Ausgabe 17. Juni 2022

Abschluss mit Master of Laws – LL.M – Das Programm ist offen für Jurist*innen und Absolvent*innen wirtschaftlicher, technischer oder anderer geeigneter Universitäts- oder Fachhochschulstudien

Ein bemerkenswertes Masterstudium erlebt ab Herbst 2022 am Juridicum der Universität Wien seine Premiere: Tourismus und Recht (LL.M.) „Die Tourismuswirtschaft stellt einen der wichtigsten Bestandteile der österreichischen Wirtschaft dar“, so der Initiator und Leiter des Universitätslehrganges, Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner, LL.M. Sie unterliegt aber national sowie international zahlreichen rechtlichen Regelungen, die mitunter als überaus diffizil gelten. Helmut Ofner war aus diesem Grund die Vermittlung der einschlägigen rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalte für die mit Management und Rechtsdurchsetzung betrauten Personen der Tourismuswirtschaft seit langem ein Anliegen. Jetzt wird es mit dem Master-Studium zur Realität.

Worauf der Fokus liegt und wie es um die Bandbreite der vermittelten Inhalte steht, welche Voraussetzungen bestehen, darum und um einiges anderes geht es im Interview von T.A.I. mit Prof. Dr. Helmut Ofner. Er ist auch Leiter des seit Jahren angebotenen, überaus erfolgreichen postgradualen Masterstudiums für Wohn- und Immobilienrecht.

T.A.I.: Wie wichtig sind rechtliche Inhalte für die Tourismuswirtschaft?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Die Tourismuswirtschaft ist national wie auch international an komplizierte rechtliche Rahmenbedingungen gebunden. Daher ist die Vermittlung einschlägiger rechtlicher und damit zusammenhängender wirtschaftlicher Inhalte für die Tourismuswirtschaft und die mit dem Management und der Durchführung betrauten Personen von großer Bedeutung.“

T.A.I.: Welche Inhalte werden durch das postgraduale Masterstudium vermittelt?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Um eine möglichst umfassende Aus- und Weiterbildung anzubieten, reicht die Bandbreite der im Universitätslehrgang vermittelten Inhalte vom Hotel- und Gastwirterecht über das Reise- und Luftverkehrsrecht bis hin zum Steuer- und Gebührenrecht. Umfasst sind weiters Gewährleistung und Schadenersatz, Pacht-, Miet- und Managementverträge, sowie Veranstaltungs- und Messe­recht. Ergänzend sind auch betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie Tourismusmarketing Gegenstand des Lehrgangs.“

T.A.I.: Die Einbeziehung von Gewährleistung, Schadenersatz, Miete und Pacht scheint über den Rahmen des Tourismusrechts hinauszugehen?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Da haben Sie grundsätzlich recht, da man unter Tourismusrecht herkömmlich nur die Rechtsbeziehung zwischen Tourismusunternehmen und Reisenden/Gästen versteht. Aus der Perspektive eines Tourismusunter­nehmens ist es aber mindestens genauso wichtig, die Ansprüche gegen Vermieter, Verpächter, Professionisten und Buchungsplattformen zu kennen. Das Masterstudium erfasst daher sowohl die Rechtsbeziehungen gegenüber den Reisenden/Hotelgästen als auch jene gegenüber den Geschäftspartner*innen.“

Große Bandbreite der in Betracht kommenden Branchen

T.A.I.: Welche Vorbildung ist für die Teilnahme am Masterstudium erforderlich?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Da es sich bei dem Universitätslehrgang um ein postgraduales Masterstudium handelt, ist der Abschluss eines einschlägigen Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiums an einer Universität oder Fachhochschule erforderlich. Aufgrund der starken wirtschaftlichen Ausrichtung sind nicht nur Jurist*innen, sondern auch Absolvent*innen wirtschaftlicher, technischer oder anderer geeigneter Universitäts- oder Fachhochschulstudien zur Teilnahme berechtigt. Eine Durchmischung von Jurist*innen, Betriebswirt*innen und Techniker*innen ist meiner Erfahrung nach sehr wertvoll für die Gruppendynamik, da auf diese Weise unterschiedliche Betrachtungsweisen und Denkansätze in die Gruppe eingebracht werden.“

T.A.I.: Für welchen Personenkreis ist diese Weiterbildung sinnvoll?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Durch die umfassende Ausbildung in den für die Tourismuswirtschaft wichtigen Rechtsbereichen können alle Personen, die sich mit Tourismusrecht beschäftigen, – von Rechtsanwält*innen über Steuerberater*innen bis zu Wirtschaftsjurist*innen –, die Managementaufgaben in einem Tourismusbetrieb ausüben oder eine solche Position anstreben, –von diesem Masterstudium profitieren. Die Bandbreite der in Betracht kommenden Branchen reicht von Hotellerie und Gastronomie über Reisedienstleister, Luftfahrt-, Bus und Eisenbahnunternehmen bis hin zu Reise-, Storno- und Sachversicherungen, aber auch Messe- und Konzertveranstalter sowie Time­sharing-Unternehmen. Neben Vertretern der klassischen Rechtsberufe ist die Ausbildung somit insbesondere auf Personen zugeschnitten, die im Management tätig sind und im rechtlichen Bereich eine Zusatzqualifikation erwerben wollen.“

T.A.I.: Welchen akademischen Grad kann man mit diesem postgradualen Masterstudium erwerben?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Mit erfolgreicher Beendigung des Studiums erhalten die Absolvent*innen den akademischen Grad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.“

Dieses Masterprogramm schließt eine wichtige Lücke

T.A.I.: Worin liegt die Besonderheit Ihres Programms im Vergleich zu anderen Aus- und Weiterbildungsprogrammen im touristischen Bereich?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Tourismus werden im deutschsprachigen Raum bereits einige Aus- und Weiterbildungsprogramme von Fachhochschulen und Universitäten angeboten. Qualitativ hochwertige und vertiefende Weiterbildungsangebote zum Tourismusrecht fehlten jedoch bislang. Diese Lücke wird nun durch das neue postgraduale Masterprogramm der Universität Wien geschlossen. Die Teilnehmer*innen erhalten einen umfassenden Überblick über alle relevanten Rechtsbereiche.“

T.A.I.: Kann man das Masterprogramm in zwei Semestern, oder auch berufsbegleitend in vier Semestern absolvieren?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Beide Optionen werden angeboten. Der Programmplan wurde speziell den Bedürfnissen von Berufstätigen angepasst. Die Lehrveranstaltungen finden im Regelfall Freitag am Nachmittag und Samstag ganztägig statt. Wochenenden mit Fenstertagen, Feiertage und Schulferien sind selbstverständlich ausgenommen. Das Programm wird in jedem akademischen Jahr komplett gelesen. Es besteht daher die Möglichkeit das Studium nach einem Jahr abzuschließen.

Wählt ein Studierender die berufsbegleitende Variante (4 Semester), so kann er eine im ersten/zweiten Semester versäumte Einheit im dritten/vierten Semester nachholen, da das Programm im ersten und dritten und zweiten und vierten Semester ident vorgetragen wird. Neben der Absolvierung der Lehrveranstaltungen ist am Ende des Studiums eine Masterarbeit über ein facheinschlägiges Thema zu verfassen.“

„Who ist Who“ des Tourismusrechts als Vortragende

T.A.I.: Welche Vortragenden konnten Sie für den universitären Lehrgang gewinnen?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Als Vortragende haben sich hochkarätige Rechts- und Wirtschaftsexpert*innen zur Verfügung gestellt, die neben ihrer Fachkenntnis auch über große Vortragserfahrung verfügen. Die Liste der Vortragenden liest sich daher wie das ‚Who ist Who‘ des Tourismusrechts und der Tourismuswirtschaft. Besonders freut mich, dass auch die beiden wichtigsten Tourismusrechtsexperten aus Deutschland, Prof. Dr. Klaus Tonner und Prof. Dr. Ansgar Staudinger, als Vortragende nach Wien kommen werden.“

T.A.I.: Deckt Ihr Lehrgang auch internationalrechtliche Themen ab?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Aufgrund der starken internationalen Ausrichtung der Tourismusbranche werden selbstverständlich auch alle europarechtlichen und internationalprivatrechtlichen Themen im Masterprogramm vorgetragen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Ausgestaltung Allgemeiner Geschäfts- und Storno­bedingungen.“

T.A.I.: Wie viele Studierende werden jährlich aufgenommen?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Wir nehmen maximal 25 Studierende pro Jahrgang auf, um ein optimales Verhältnis zwischen Vortragenden und Teilnehmer*innen zu gewährleisten. Sinn und Zweck dieses postgradua­len Masterprogramms ist es nicht nur die wichtigsten Inhalte zu vermitteln, sondern auch eine interessante Diskussion in der Gruppe zu ermöglichen.“

T.A.I.: Gibt es weitere Vorteile für die Studierenden, die über den Lehrplan hinausgehen?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Eine weitere wichtige Aufgabe des Programms ist es, den Teilnehmer*innen zu ermöglichen Netzwerke zu bilden und zu erweitern. Zudem sind Executive Lectures über aktuelle Themen und Corporate Days mit CEOs aus der Tourismuswirtschaft geplant. Auch eine internationale Vernetzung ist für die Folgejahre in Planung.“

T.A.I.: Wo findet man genauere Angaben zum Inhalt und Kosten des Programms?

Prof. Dr. Helmut Ofner: „Weitere Details können Sie auf der Homepage des Masterprogramms nachlesen: www.postgraduatecenter.at/weiterbildungsprogramme/recht/tourismus-und-recht“

Short Facts zum Masterstudium

  • Abschluss: LL.M. (Master of Laws)
  • Voraussetzungen: Abschluss eines juristischen, wirtschaftlichen, technischen oder anderen geeigneten Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiums an einer Universität oder Fachhochschule
  • Dauer: 2 Semester (Vollzeit) oder 4 Semester (berufsbegleitend)
  • Umfang: 60 ECTS Credits
  • Sprache: Deutsch
  • Kosten: € 12.200,-
  • Erstmaliger Start: Wintersemester 2022/23

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