ANA
Pauschalreiseverordnung

Was lange währt wird … im Falle der PRV leider nur halb gut

Print-Ausgabe 5. Oktober 2018

Die seit Anfang dieser Woche in Kraft getretene Pauschalreiseverordnung (PRV) wurde in einigen Punkten entschärft – ein harter Brocken bleibt sie trotzdem

Mit über drei Monaten Verspätung – anstatt zeitgleich mit dem Pauschalreisegesetz (PRG) Anfang Juli – wurde mit 1. Oktober 2018 die dazu gehörende Pauschalreiseverordnung (PRV) verlautbart, um einen Tag später in Kraft zu treten. Mit der PRV werden die EU-Vorgaben hinsichtlich Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen und der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für österreichische Tourismusunternehmen geregelt. Gegenüber dem erst Anfang Juli (!) zur Begutachtung ausgesandten und von Seiten der Reisebüros sowie der Hotellerie kritisierten Entwurf des Wirtschaftsministeriums konnten Verbesserungen erreicht werden. Laut Felix König, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der WKÖ (Wirtschaftskammer Österreich), ist es aber letztendlich von Seiten des Ministeriums „zu keiner deutlicheren Bewegung – vor allem beim Absicherungsprozentsatz – gekommen.“

Absicherung 18 Prozent

Maßgeblich für die von der PRV geforderte Absicherung ist der aus der Veranstaltung von Pauschalreisen bzw. der Vermittlung verbundener Reiseleistungen erwirtschaftete Umsatz. Auf Kritik stieß vor allem die im Entwurf vorgesehene massive Erhöhung des abzusichernden Prozentsatzes. Bisher lag dieser bei 12 Prozent. Er sollte auf 30 Prozent, später auf 20 Prozent angehoben werden. Sowohl für Reisebüros als auch für Hotellerie ein viel zu hoch angesetzter Wert. „Unser Ziel sind 14 Prozent“, betonte König Ende August im Gespräch mit T.A.I. Nun sind es die vom Ministerium bereits im Sommer in Aussicht gestellten 18 Prozent geworden.

Wahlmöglichkeit im Spitzenmonat

Ein weiterer heftig kritisierter Punkt im PRV-Entwurf betraf jene Regelung, die für Umsatz-Spitzenmonate eine Absicherung in Höhe von 50 Prozent vorsah. Dies hätte vor allem Veranstalter von Flusskreuzfahrten oder Maturareisen besonders hart getroffen, in der Hotellerie Betriebe in Wintersport-Hochburgen. In der nun in Kraft getretenen Fassung haben Unternehmen, die in einem Spitzenmonat mehr als 1 Mio. Euro Umsatz erwirtschaften, die Möglichkeit, in die prozentuell niedrigere Absicherung zu wechseln. D.h. sie müssen nicht 50 Prozent des Spitzenmonats absichern, sondern „nur“ 18 Prozent (mindestens aber 500.000 Euro) des diesbezüglichen Jahresumsatzes aus der Veranstaltung von Pauschalreisen und Vermittlung verbundener Reiseleistungen.

Anzahlungen und unbeschränkte Risikoabdeckung

Hier sah der PRV-Entwurf vor, dass Anzahlungen bis 20 Tage vor Reiseantritt lediglich in Höhe von 20 Prozent des Gesamtpreises verlangt werden dürfen. Dies hätte vor allem bei verbundenen Reiseleistungen mit hohem Fluganteil Probleme bereitet, da Flugtickets bekanntlich bereits bei der Buchung zu zahlen sind. In Deutschland gab es diesbezüglich ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), dass in jenem Fall mehr als 20 Prozent Anzahlung verlangt werden dürfen, wenn der Veranstalter/das Reisebüro/das Hotel nachweisbar bereits bei Vertragsschluss entsprechend hoch in Vorleistung treten muss.

Das Wirtschaftsministerium wollte dieser Argumentation lange Zeit nicht folgen, lenkte nun aber insofern ein, als die 20 Prozent-Beschränkung bei Anzahlungen hinfällig ist, sobald Betriebe eine betragsmäßig unbeschränkte Risikoabdeckung gemeldet haben. Dies geschieht im „Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis“ der GISA (Gewerbeinformationssystem Austria), die das frühere Veranstalterverzeichnis ersetzt.

„Premium-Rundum-Sorglos-Paket“

Für die bezüglich der höheren Anzahlungen relevante unbeschränkte Risikoabdeckung (wie auch generell für die PRV) wurde von der WKÖ gemeinsam mit der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) und der HDI-Versicherung ein „Premium-Rundum-Sorglos-Paket“ geschnürt. Ursprünglich speziell für die Hotellerie entwickelt (es eignet sich laut dem ÖHT-Chef Wolfgang Kleemann „für Hotels aller Kategorien und Größen“), wurde es nun in adaptierter Form auch auf Reisebüros und Reiseveranstalter ausgedehnt.

Laut König „konnte das Ministerium überzeugt werden, diese und gleichgelagerte Lösungen mit weniger Administration und höheren Anzahlungsmöglichkeiten zu verknüpfen.“ Das ÖHT/HDI Versicherungsmodell bietet „interessante Prämien“ sowie „zahlreiche bürokratische Erleichterungen, wie den Wegfall der Dokumentationspflichten und der aufwändigen Folgemeldungen an das Ministerium.“

Das ÖHT/HDI „Premium-Rundum-Sorglos-Paket“ ist bereits seit Mitte Juli verfügbar. Laut Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie, haben bislang rund 120 Hotels diese Tourismusversicherung abgeschlossen. Ebenso sind Kooperationen, wie etwa „Urlaub am Bauernhof“, geschlossen beigetreten.

Alternative Versicherungslösungen

Für die Hotellerie wurde, wie von T.A.I. berichtet, durch die HOGAST Einkaufsgenossenschaft und Uniqua ein alternatives Modell entwickelt. Es steht exklusiv nur Mitgliedsbetrieben der HOGAST zur Verfügung (Details siehe T.A.I. vom 21. September 2018, „Rundum-Sorglos oder Budget? Zwei Insolvenz-Modelle für die PRV“; der Artikel steht auch auf www.tai.at online zur Verfügung).

Weitere Versicherungslösungen speziell für Reisebüros und Reiseveranstalter sollen demnächst von Care Consult gemeinsam mit der Zürich Gruppe Deutschland sowie vom deutschen Absicherer „Travelsafe“ auf den Markt gebracht werden. Die verschiedenen Angebote werden im Detail in Kürze auf der Fachverbandshomepage www.reisebueros.at verfügbar sein.

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Erstellt am: 05. Oktober 2018

Sieht noch viel Verbesserungspotenzial: Felix König, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros

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