Standpunkt

PRV und Psychotherapie

Print-Ausgabe 13. Juli 2018

Das Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) hat gute Arbeit geleistet: rund um die Pauschalreiseverordnung (PRV) wurde am 20. Juni 2018 ein Begutachtungsverfahren eingeleitet. Insgesamt 116 Institutionen haben den PRV-Entwurf erhalten, um bis 6. Juli ihre Stellungnahmen abzugeben. Super, oder?

Die Präsidentschaftskanzlei wurde ebenso dazu eingeladen, wie Parlament, Rechnungshof, Volksanwaltschaft, Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sowie das Bundeskanzleramt. Und alle Ministerien. Auch Datenschutzrat und Datenschutzbehörde. Und natürlich Bundeswettbewerbsbehörde, Finanzprokuratur, Finanzmarktaufsicht, Statistik Austria und Bundesforste. Sie alle erhielten Gelegenheit, ihre Sicht zur PRV darzulegen, das bekanntlich Österreichs Reisebüros und Reiseveranstalter sowie deren KundInnen betrifft.

Auch das Umweltbundesamt zählt zum Begutachtungs-Kreis. Es könnt ja sein, dass von der „Erstattung geleisteter Zahlungen und die Rückbeförderung von Reisenden im Fall einer Pauschalreise oder einer verbundenen Reiseleistung im Fall der Insolvenz des Veranstalters der Pauschalreise oder des Vermittlers der verbundenen Reiseleistung“ (O-Ton der Verordnung) eine gröbere Umweltkatastrophe ausgeht.

ÖGB und AK sind sowieso in jede Begutachtung eingebunden (außer, wenn’s um die Einführung des 12 Stunden Tages geht). Religiösen Beistand zur PRV-Begutachtung gibt’s von der Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften sowie der Vereinigung der Frauenorden Österreichs. Und für den Fall, dass jemand ob der PRV Bauchschmerzen oder Zahnweh bekommt, wurden sicherheitshalber Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerkammer konsultiert.

Langweilig? Es kommt noch besser, mit Senioren- und Behindertenrat, Kinderfreunden und dem Bundesverband für Psychotherapie – es könnt ja glatt einer überschnappen, angesichts der Auswirkungen der PRV.

Damit ist das Aufzählen der Institutionen noch lange nicht erschöpft. Es sind ja wie erwähnt weit über 100. Bloß: jene drei, die’s echt etwas angeht, finden sich nicht auf der Liste. Weder der ÖRV (Österreichischer ReiseVerband), noch der ÖVT (Österreichischer Verein für Touristik) und auch nicht der Fachverband der Reisebüros. Aber der kann zumindest indirekt über die WKÖ (steht auf der Liste) seinen Senf zur PRV abgeben. Falls man ihn lässt.

Was für ein Rechtsstaat! Hier gibt’s ein Begutachtungsverfahren, das alle mit einbezieht, nur nicht jene, die es wirklich und das existenziell betrifft.

Zum Heulen! Denn dass am Ende die entscheidenden Einwände zur PRV auch nicht vom Österreichischen Roten Kreuz, vom Fertighausverband oder vom Verein ChronischKrank kommen werden, davon ist überzeugt der

Lupo

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