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Tourismus braucht eigene Flexi-Lösung

Print-Ausgabe 25. August 2017

„Bei dem lauschigen Treffen auf Burg Golling hat die Wirtschaft jetzt endlich auf den Tisch gelegt, was sie eigentlich wirklich von den Beschäftigten im heimischen Tourismus will und erwartet. Und zwar einen 13-Stunden Arbeitstag!“ Berend Tusch, Tourismus–Vorsitzender in der Gewerkschaft Vida, bezog sich bei dieser „entlarvenden“  Feststellung auf ein Interview, das ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer bei einer Veranstaltung der Vereinigung „Senat der Wirtschaft“ gegeben hatte. Sein Inhalt versetzte den Salzburger Vida-Geschäftsführer Thomas Berger in „Entsetzen“ darüber, dass die Forderung nach einem 12-Stunden-Tag offenbar noch einmal auf 13 Stunden verschärft wurde, „und das bei einer 3-Tage-Woche“, wo doch schon jetzt die Mitarbeiter die Branche wegen der unattraktiven Arbeitsbedingungen bei „erstbester Gelegenheit“ verlassen.

Dass die beiden Herren wirklich glauben könnten, die Tourismuswirtschaft würde einen 13-Stunden-Arbeitstag und eine 3-Tage-Arbeitswoche fordern, soll ihnen gar nicht unterstellt werden. Sie haben mit diesem Ausrutscher in die für „Wahlzeiten typische fokussierte Unintelligenz“ (Zitat: Wiens Bürgermeister Häupl) hoffentlich ihren Pflichtbeitrag zum parteipolitischen Klassenkampf abgeliefert. Tatsächlich hat die ÖHV-Präsidentin überhaupt nichts gefordert, sondern nur an einem Beispiel gezeigt, dass das Arbeitszeit-Korsett auch den Interessen der Arbeitnehmer nicht entspricht: „Ich habe viele MitarbeiterInnen, die nach Wien pendeln. Sie würden lieber drei Tage mit 13 Stunden arbeiten und dann vier Tage frei haben.“ Dass so eine Regelung nur Sonderfälle betreffen könnte, liegt auf der Hand. Für viele Arbeitnehmer wäre eine Flexibilität, die ein Vollzeit-Job als 3-Tage-Woche zulässt, mit Sicherheit attraktiv.

An Durchrechnung gescheitert

Die Sozialpartner sind am Auftrag der Bundesregierung, ein Modell für flexiblere Arbeitszeit zu entwickeln, gescheitert. Die Ursache war vor allem, dass die Verhandlungen auf der Basis der Vorstellungen der Industrie geführt wurden, die nicht nur eine Verlängerung der zulässigen Tagesarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden, sondern dazu einen „Durchrechnungszeitraum“ bis zu zwei Jahren fordert. Es gelang nicht, die Gewerkschaft davon zu überzeugen, dass durch das Wegfallen von Überstundenzuschlägen, das im Hintergrund jeder Arbeitszeitdurchrechnung steht, kein „Lohnraub“ stattfinden würde.

Im Tourismus liegen die Arbeitszeitprobleme und damit auch die Flexibilisierungswünsche anders.  Es geht vor allem um den „Spitzenausgleich“, mit der überlangen Hochzeitsfeier oder dem verspäteten Autobus mit Gästen als Standardbeispiele: Es muss möglich sein, auch unvorhersehbare Nachfragespitzen zu bewältigen, ohne mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt zu kommen. Außer der Versicherung, dass weder eine generelle Verlängerung der Arbeitszeit, noch ein Beschneiden von Überstundenzuschlägen das Ziel sei, liegt von Seiten der Tourismuswirtschaft kaum Konkretes vor, wie man sich eine Lösung des Problems vorstellt. Einen Ansatz lieferte der Obmann des Fachverbandes Hotellerie Siegfried Egger, der bei seiner Sommerpressekonferenz nicht generell, aber für „punktuelle Situationen“ längere zulässige Arbeitszeiten und vor allem eine Verkürzung der Ruhezeiten forderte. Erreicht soll dies durch eine Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie werden, die nur eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit auf 48 Stunden (in Ausnahmefällen bis 60 Stunden) vorsieht, die Tagesarbeitszeit aber offen lässt. Ihre Grenze ergibt sich automatisch durch die Vorschreibung einer Mindestruhezeit von 11 Stunden, die vom 24-Stunden-Tag nur 13 Stunden übrig lässt. Die Richtlinie erlaubt allerdings weitgehende Ausnahmeregelungen, sofern sie von den Sozialpartnern – also wie in Österreich unter Mitwirkung des Betriebsrates bzw. der Gewerkschaft – vereinbart werden.

DEHOGA viel offensiver

Der deutsche DEHOGA, der vor den exakt gleichen Problemen und ebenfalls vor einer Bundestagswahl steht, ist da offensiver: Er fordert in einer breit angelegten Kampagne unter dem Titel „Höchste Zeit für Wochenarbeitszeit“ eine Umstellung auf eine wöchentliche Arbeitszeitgrenze und unterstreicht nachdrücklich, dass weder eine Verlängerung der Gesamtarbeitszeit noch „unbezahlte Mehrarbeit“ verlangt würden.

Bei der Reform der Gewerbeordnung hat sich gezeigt, dass branchenspezifische Lösungen leichter erreichbar sind. Diese Möglichkeit sollte sich die Tourismusbranche offen halten, wenn flexible Arbeitszeit zur Diskussion steht – wie demnächst im Wahlkampf.

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