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So fördert Österreich die EU-Bürokratie

Print-Ausgabe 16. Juni 2017

Das Image der EU nicht zuletzt deswegen angeschlagen, weil sie sich mit unnötigen Reglementierungen in den Alltag der Bürger einmischt – von Glühlampenverbot bis zur Allergen-Kennzeichnungspflicht. Ein Beispiel, wie die Mitgliedsländer dazu beitragen, dass es trotz der Forderung nach Beschränkung auf das Wesentliche immer schlimmer wird, liefert gerade Österreich.

Auf Grund eines Entschließungsantrages im Gesundheitsausschuss wurde die Gesundheitsministerin damit beauftragt, sich auf EU-Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass für die Begriffe „Vegetarisch“ und „Vegan“ rasch eine verbindliche Festlegung erfolgt. Als Voraussetzung für die Schaffung von Standards für (Lebensmittel-) Produkte, die den Konsumenten die Sicherheit geben, dass diese ihrem „gewählten Lebensstil“ entsprechen. Beim Beschluss der „Lebensmittelinformationsverordnung“ 2011 durch das EU-Parlament wurde die EU-Kommission damit beauftragt, diese Definition samt Durchführungsverordnung auszuarbeiten. Bis heute ist jedoch nichts passiert.

Weniger als ein Prozent Veganer

Das ist kein Zeichen für besondere Nachlässigkeit: Eine klare Definition für die beiden Begriffe wird sich kaum finden lassen. Vegetarier hat es zwar schon gegeben, bevor der Mensch auf’s Fleisch kam, aber die einfache Definition „kein Fleisch“ reicht längst nicht mehr: Fisch ja oder nein? Milch und Eier (Lakto – Ovo – Vegetarier)? An welchem Vegetarier-Typus sollen sich die Standards orientieren? Mit den Veganern ist es noch schwieriger: Keine tierischen Produkte ist viel zu wenig, wo bleiben beispielsweise die „Fruktarier“, die auch Knollengemüse wie Kartoffeln ablehnen, weil durch die Ernte die Pflanze geschädigt wird? Das Hauptproblem ist aber, dass es den Veganern gar nicht in erster Linie um die Ernährung geht: Laut „Veganer Gesellschaft“ ist ihr Ziel, „jede Ausbeutung von leidensfähigen Lebewesen zu verhindern“, nicht nur zum Zwecke der Nahrungserzeugung, sondern auch der Bekleidung, der Unterhaltung usw. Für manche sind auch Pflanzen „leidensfähig“. Und Veganer auf Ledersohlen geht gar nicht! Wie könnten Standards aussehen, die das alles berücksichtigen?

Bitte nicht missverstehen: Jeder soll nach seiner Facon selig werden. Aber ist es wirklich notwendig, für jede Lebensstilmarotte eine gesetzliche Regelung zu treffen? Bisher sind Vegetarier und Veganer gut ohne sie ausgekommen. Wenn die bestehende Vorschrift befolgt wird, dass auf einem Produkt draufstehen muss, was drinnen ist, kann man Konsumenten mit Sonderwünschen wohl zumuten, sich selbst zu informieren. Und was macht die Angelegenheit plötzlich so dringend? Wohl kaum der Druck von Konsumentenseite, der Bevölkerungsanteil der gehypten Veganer wird von ihrer eigenen Dachgesellschaft mit weniger als einem Prozent angegeben. Daneben wird, wie immer bei Lebensmitteln, der Gesundheitsaspekt ins Spiel gebracht. Gerade hier völlig zu Unrecht: Für einen Veganer oder Vegetarier hat der ungewollte Biss in ein (echtes) Schnitzel mit Sicherheit keine gesundheitlichen Folgen. Und mit einer gesundheitspolitischen Förderungswürdigkeit des Veganismus ist es auch nicht weit her: Auf ihrer eigenen Homepage räumen die Veganer die Möglichkeit einer „Mangelernährung“ ein und empfehlen „Nahrungsergänzungsmittel“, um sie zu verhindern – Chemiemixturen sind im eigenen Shop um neun Euro erhältlich.

Gesundheitsargumente – auch noch so fadenscheinige – sind für Politiker aber gefährliches Gelände. Das zeigte sich auch bei der Plenardebatte zu diesem Thema im Parlament: Obwohl den Rednern – jedenfalls den meisten – die Problematik durchaus klar war, fand keiner dafür die einzig richtigen Worte: Schluss mit diesem Schwachsinn. Die Vertreter aller Parteien wählten den einfachsten Weg, nämlich das Thema auf EU-Ebene abzuschieben.

Ein neues Bürokratiemonster?

Und was wird passieren? Gesundheitsministerin Rendi-Wagner wird den Auftrag pflichtgemäß auf EU-Ebene abladen, dann geschieht zunächst gar nichts und wenn genügend andere Länder aus den gleichen Motiven das gleiche getan haben, wird die EU-Kommission eine Richtlinie erlassen, mit der ein mit aufwendigen Auflagen behaftetes „Vegi-Signet“ geschaffen wird, das zunächst freiwillig und später verpflichtend im Supermarktregal und auf den Speisekarten zu verwenden ist. Und alle werden empört nach Brüssel zeigen, auch jene, die bei der Geburt des neuen Bürokratiemonsters mitgewirkt haben.

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