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Nach den Allergenen nun zu Acrylamid

Print-Ausgabe 8. September 2017

Mit der Mitteilung, dass die unnötige „Allergeninformationsverordnung“ entschärft wird, löste die Gesundheitsministerin allseitigen Applaus aus: Noch vor der Nationalratswahl kann der zur Deklaration von 14 allergenen Stoffen verwendete Buchstabensalat von den Speisekarten verschwinden. Eine einzige „Allergenkarte“, die der Gast auf Wunsch erhält, genügt. Frische Tagesgerichte sind überhaupt ausgenommen, es reicht auch ein Hinweis (z. B. Aushang), dass kompetente Mitarbeiter bei Bedarf mündlich Auskunft geben. Wenn diese Mitarbeiter fachlich ausgebildet sind (Berufsschule etc.), ist keine eigene Schulung notwendig, bei den anderen muss sie nicht mehr alle drei Jahre wiederholt werden.

Gesundheitsministerin PamelaRendi-Wagner begründet die Änderung damit, dass damit die Bürokratie für die Gastronomie reduziert und ihre tägliche Arbeit unterstützt werden soll. Gastronomie-Fachverbandsobmann Mario Pulker zeigte sich mit diesem Ergebnis hartnäckiger Bemühungen zufrieden. Ein Umfaller, wie bei der Ankündigung der Rückführung der Mehrwertsteuererhöhung auf Beherbergung von ÖVP-Chef Sebastian Kurz, droht kaum, denn die Neuregelung kostet nichts und ist unvergleichlich einfacher machbar: In der Verordnung muss lediglich die dreijährige Wiederholungspflicht für die Mitarbeiterschulung gestrichen werden, alles andere wäre schon bisher möglich gewesen und ist nur in „Leitlinien“ festgelegt, die im „Auslegungsweg“ von der Lebensmittelbehörde geändert werden können. Mit anderen Worten: Der Allergenunfug ist größtenteils Made in Austria. Die von den Klagen aus Österreich über die Bürokraten in Brüssel genervte EU-Kommission sah sich sogar veranlasst, dies in einer Aussendung klar zu stellen: Österreich habe sich auf EU-Ebene selbst für die Allergen-Kennzeichnung stark gemacht, die EU-Verordnung sieht nur allgemein eine Informationspflicht vor, keine Rede ist von Informationen auf der Speisekarte, geschultem Personal, von Wiederholung der Schulung, genauer Dokumentation oder saftigen Strafen. Wie es auch geht, sieht man in Italien: Unter einer Liste der 14 Allergene steht der Hinweis: „Sie müssen davon ausgehen, dass alle diese Stoffe in unseren Gerichten enthalten sind“.

Neuer Bürokratieschub droht

Noch bevor die Allergen-Buchstabensuppe ausgelöffelt ist, zeichnet sich ein neuer Bürokratieschub ab: Die geplante Acrylamid-Verordnung der EU ist im Vergleich zur Allergenkennzeichnung ein echter Hammer. In die öffentliche Diskussion ist nur die Auflage gelangt, dass in allen Küchen „Farbtafeln“ vorliegen müssen, die den Mitarbeitern den richtigen Bräunungsgrad von Pommes Frites und Weißbrottoast zeigen. Im Spott über diese lächerliche Idee ist untergegangen, worum es geht: Das in vielen Lebensmitteln vorhandene Acrylamid, das auch bei Zubereitung mit großer Hitze entsteht, soll, wie Tierversuche annehmen lassen, krebserregend sein. Daher soll es bei davon besonders betroffenen Lebensmitteln reduziert werden.

Die europäische Kommission beeilte sich mit der Klarstellung, dass keineswegs die Absicht bestehe, Pommes oder knuspriges Brot zu verbieten. Zu dieser Annahme könnte man nämlich kommen, wenn man die von der Produktauswahl bis zur Rezeptur vieler Erzeugnisse reichenden Auflagen ansieht: Ohne Labor geht’s nicht, verbunden mit Dokumentations- und Kontrollpflichten. In voller Wucht trifft dies echte Produktionsbetriebe, sogar die EU-Experten räumen ein, dass Einzelhandel und Gastronomie überfordert wären. Für sie ist eine Leichtversion geplant, die u.a. die skurrilen Farbkarten vorsieht, dass Pommes vor dem Frittieren eingeweicht werden müssen und die Temperatur 175 Grad nicht überschreiten darf.

Die ÖVP-Abgeordneten im EU-Parlament legten dazu ein Veto ein: Otmar Karas erklärte den Verordnungsentwurf als „überbordend, praxisfern und daher unnötig“. Die SPÖ-Abgeordnete Karin Kadenbach – ein Fan der Allergenverordnung – brachte allerdings das bei Gesundheitsthemen unschlagbare Argument ein, man dürfe unsere Kinder nicht einem Krebsrisiko aussetzen. Die Gastronomie sollte sich vielmehr darüber „freuen, das Handwerkszeug dafür zu bekommen, um gesund zu produzieren“. Echt ein Glück: Ohne EU würde es ja weiterhin nur verbrannte und damit unverkäufliche Pommes geben ...

Die Acrylamid-Verordnung wird sich kaum verhindern lassen. Man kann nur hoffen, dass bei der Umsetzung in österreichisches Recht der Hausverstand nicht wieder wie bei den Allergenen auf der Strecke bleibt.

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