ANA
Registrierkassen-Befreiung

VfGH prüft! Verdacht auf versteckte Parteien-Finanzierung erhärtet

T.A.I. 24 TOP News

Das von Spartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKO-Niederösterreich, dem Hotelier Mario Pulker, angestrengte Verfahren gegen die Registrierkassen-Befreiung für politische Parteien und deren Vorfeldorganisationen tritt in seine entscheidende Phase.

Wie Pulker gegenüber T.A.I. ausführte, wurde die Bundesregierung mittlerweile vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) um Stellungnahme gebeten und hat diese auch abgegeben. „Der Fachverband hat daraufhin eine Replik verfasst“, so Pukler, der es „für ein gutes Zeichen“ hält, „dass sich der Verfassungsgerichtshof mit der Sache beschäftigt.“

Die Tourismuswirtschaft sieht in der seinerzeit von der Bundesregierung beschlossene Registrierkassen-Befreiung eine „Parteien-Finanzierung durch die Hintertür.“ Der Sachverhalt:

  • Um frei von Mehrwert- (und Körperschafts-)Steuer zu bleiben, mussten vor der letzten Steuerreform ausschließlich „gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke“ verfolgt und Überschüsse nachweisbar dafür verwendet werden.
  • Im Zuge der Steuerreform 2015 (diese hat sich als gewaltiges Belastungspaket für den Tourismus erwiesen) wurde diese Aufzählung um die „materielle Förderung von Zwecken in Sinne des Parteiengesetzes“ erweitert und zwar „ohne überprüfbare Einschränkung der Verwendung“.

Zwar liegt die Umsatzgrenze für die echten gemeinnützigen „Festlmacher“ mit 30.000 Euro auf dem doppelten Wert für denen der Parteien (dort wurde sie mit 15.000 Euro festgelegt), doch die Einhaltung von Umsatzgrenzen ist kaum überprüfbar, umso mehr, als die politischen Organisationen damit – wie erwähnt - auch von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sind.

Die Prüfung durch den VfGH lässt die Schlussfolgerung zu, dass sich der Verdacht auf versteckte Parteien-Finanzierung erhärtet hat. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, steht noch nicht fest. Pulker: „Es bleibt also spannend.“

Kommentar schreiben

Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder

Nach oben