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Das von Spartenobmann Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKO-Niederösterreich, dem Hotelier Mario Pulker, angestrengte Verfahren gegen die Registrierkassen-Befreiung für politische Parteien und deren Vorfeldorganisationen tritt in seine entscheidende Phase.
Wie Pulker gegenüber T.A.I. ausführte, wurde die Bundesregierung mittlerweile vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) um Stellungnahme gebeten und hat diese auch abgegeben. „Der Fachverband hat daraufhin eine Replik verfasst“, so Pukler, der es „für ein gutes Zeichen“ hält, „dass sich der Verfassungsgerichtshof mit der Sache beschäftigt.“
Die Tourismuswirtschaft sieht in der seinerzeit von der Bundesregierung beschlossene Registrierkassen-Befreiung eine „Parteien-Finanzierung durch die Hintertür.“ Der Sachverhalt:
Zwar liegt die Umsatzgrenze für die echten gemeinnützigen „Festlmacher“ mit 30.000 Euro auf dem doppelten Wert für denen der Parteien (dort wurde sie mit 15.000 Euro festgelegt), doch die Einhaltung von Umsatzgrenzen ist kaum überprüfbar, umso mehr, als die politischen Organisationen damit – wie erwähnt - auch von der Registrierkassenpflicht ausgenommen sind.
Die Prüfung durch den VfGH lässt die Schlussfolgerung zu, dass sich der Verdacht auf versteckte Parteien-Finanzierung erhärtet hat. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, steht noch nicht fest. Pulker: „Es bleibt also spannend.“
Erstellt am: 08. September 2017
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