ANA
Energieabgaben-Rückvergütung

VwGH versus EuGH: Rechts-Pingpong auf Kosten des Tourismus

T.A.I. 24 TOP News

Einen fragwürdigen Schritt, - der dem von ihm erhobenen Anspruch widerspricht, für Rechtssicherheit im Umgang mit der österreichischen Verwaltung zu sorgen -, hat kurz vor den Nationalratswahlen der Österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gesetzt: er hat die Causa „Energieabgaben-Rückvergütung“ (es geht um die Beschränkung der Rückvergütung auf Produktionsbetriebe bei gleichzeitigem Ausschluss von Hotellerie, Thermen und Bergbahnen) neuerlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.

Dies ist insofern kurios, als der EuGH bereits im Juli 2016 in seiner Entscheidung festgestellt hatte, …

  • dass die Energieabgabenvergütung eine staatliche Beihilfe darstellt und damit zur Genehmigung der EU-Kommission vorzulegen gewesen wäre,
  • dass - da dies nicht erfolgte – eine Verletzung von Unionsrecht vorliegt, was zu Folge hat,
  • dass die Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe noch nicht in Kraft getreten ist.

Die Vorgeschichte

Anfang 2011 erfolgte im Zuge des von der Bundesregierung ausgearbeiteten Sparpaketes eine Abschaffung der Energieabgaben-Rückvergütung für Dienstleistungsbetriebe. Die ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung) beschritt daraufhin zusammen mit der Prodinger Gruppe (diese hat bislang einen 5-Stelligen Euro Betrag in die Angelegenheit investiert) und dem 4-Sterne Superior Dilly's Wellnesshotel (3.000 m² Wellnessbereich) in weiterer Folge den Rechtsweg.

Finanz drückt sich

Nach dem vorläufigen Schlusspunkt durch den EuGH-Entscheid im Vorjahr brachte das Finanzministerium die Angelegenheit neuerlich in Form einer Amtsrevision vor den VwGH. Der Grund: würde der EuGH-Entscheid vollinhaltlich akzeptiert, müsste die Finanz für die Jahre 2011 bis inkl. 2017 (zumindest aber bis 2014) die den Tourismusbetrieben zustehenden Rückvergütungen auszahlen. Bei geschätzten 20 Mio. Euro jährlich für die Hotellerie bzw. 40 bis 50 Mio. Euro jährlich für den gesamten Tourismus (inkl. Thermen und Bergbahnen) ergibt dies eine Summe von zumindest 200 Mio. Euro (bis 2014) bzw. maximal 350 Mio. Euro (bis inkl. 2017).

Entscheidung in einem Jahr

Für Stefan Rohrmoser, Geschäftsführer der Prodinger Steuerberatung, ist die Sache klar: „Der VwGH spielt auf Zeit.“ Rohrmoser rechnet mit einer neuerlichen Entscheidung durch den EuGH (es geht um dieselben drei Fragen, über die er bereits entschieden hatte) in einem halben bis einem Jahr. Diese hat dann Rechtskraft, muss also in Österreich umgesetzt werden.

Unbedigt Anträge stellen!

Den Betrieben empfiehlt Stefan Rohrmoser, in jedem Fall bis spätestens Ende des Jahres 2017 Anträge auf Rückvergütung für das Jahr 2012 zu stellen, „damit sie nicht um ihre Ansprüche umfallen.“ Für ihre Klienten hat dies die Prodinger Steuerberatung (sie betreut mehr als 500 Hotelbetriebe und Bergbahnen in ganz Österreich) bereits getan. Infos zur Energieabgaben-Rückvergütung finden sich unter www.bmf.gv.at/steuern/Energieabgabenverguetung.html

 

Foto Credit: PRODINGER|GFB TOURISMUSBERATUNG

Kommentar schreiben

Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder

Nach oben