Print-Ausgabe 28. August 2015
Nach Schellhorn kommt im Alphabet der Salzburger Bürokratie Schwaninger und so steht nach jedem Besuch im Schellhorn’schen Betrieb (siehe Kafaeske Nr. 2) einer im Gasthof Steinerwirt von Johannes Schwaninger in Zell am See auf dem Programm. Auch der bekam diesmal seine Fliegengitter-Geschichte ab. Sie betrifft den seit 1937 (!) bestehenden Durchgang von der Küche in den Gastgarten, für den jetzt ein Fliegengitter vorgeschrieben wurde. Schwaninger fragt sich seither, wie es seinen KellnerInnen gelingen soll, durch das anzubringende Gitter in den Gastgarten zu gelangen ...
Was ihn noch mehr verwundert, ist die Beanstandung der berührungsfreien Armatur in Schwaningers Hotelküche. Um diese Vorschrift umzusetzen, wurde eine medizinische Klinik-Armatur mit Arzthebel installiert, wie sie in Ordinationen und Krankenhäusern verwendet werden. „Das ist nicht im Sinne des Lebensmittel-Hygienegesetzes“, moniert die Behörde. Schwaninger, der das entsprechende Gesetz genau studiert hat, kommt zum gegenteiligen Schluss. Für ihn stellt sich auch die Frage: „Wieso soll eine Armatur, die für die medizinische Hygiene ausreichend ist, nicht auch für die Küche ausreichend sein? Das widerspricht jeder Logik.“
§ Als Rechtsgrundlagen für die gegen den Steinerwirt ausgestellten Bescheide werden § 39 Abs. 1 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG sowie die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene angeführt.
Erstellt am: 28. August 2015
Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder