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„Schön langsam brennt der Hut.“ Mit diesen Worten kommentierte Michaela Reitterer, Präsidentin der ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung), Mitte Oktober 2020 die Tatsache, dass damals noch kein einziger Betrieb in Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg eine ihm zustehende Entschädigung nach dem Epidemiegesetz erhalten hatte. Fünf Monate später brennt der noch immer.
Zwar haben einige Unternehmen mittlerweile Entschädigungen erhalten, doch die Mehrheit muss weiter ausharren, selbst wenn sie bereits einen positiven Bescheid ihrer Bezirkshauptmannschaft in Händen hält. Der Grund dafür ist, dass der Bescheid erst nach Ablauf von vier Wochen rechtskräftig ist. So lange haben Betriebe Zeit, wegen Minderzahlung zu berufen. Nur wenn sie es nicht tun, erfolgt die Auszahlung der im Bescheid angeführten Entschädigung.
„Auszahlung sofort!“
Für den Obmann des Tourismusausschusses im Parlament, Gerald Hauser, ist dieser neuerliche Verzug unbegreiflich: „Das gefährdet die Liquidität der Betriebe.“ Die meisten Betriebe müssten bereits ein Jahr auf die Entschädigungszahlung warten, deshalb solle die im Bescheid angeführte Entschädigungszahlung sofort ausgezahlt werden, „auch wenn gegen den Bescheid wegen Minderzahlung berufen wird.“
Was Hauser zusätzlich ärgert, ist die Tatsache, dass ein von ihm im Parlament Mitte November 2020 eingebrachter Entschließungsantrag betreffend die „dringende Auszahlung der Vergütungen für den Verdienstentgang für gemäß Epidemiegesetz geschlossene Betriebe“ von den Regierungsparteien im Parlament abgelehnt wurde.
Berufungen nur bei größeren Beträgen sinnvoll
Laut Manfred Schekulin, Geschäftsführer bei Prodinger & Partner, würden sich Berufungen wegen des hohen Aufwandes ohnehin nur bei größeren Beträgen auszahlen. Schekulin beziffert die Bandbreite der Entschädigungszahlungen nach EpG in den von Prodinger betreuten Betrieben zwischen 50.000 Euro und 1,2 Mio. Euro.
Einer ÖHV-Umfrage zufolge erreicht die Entschädigung bei ihren Mitgliedsbetrieben im Durchschnitt 220.000 Euro. Da auch kleine Beherberger, Appartments und Pensionen betroffen sind, dürfte der untere Level bei ca. 20.000 Euro anzusetzen sein. Bei den ebenfalls nach dem EpG zu entschädigenden Seilbahnen ist es erheblich mehr (ca. 12 % von deren Winterumsatz entfallen auf diese Periode).
Druck machen mit Säumnisbeschwerden
Erst am vergangenen Sonntag meldete der ORF, dass der Villacher Rechtsanwalt Hans Jalovetz für ein Hotel auf der Turracher Höhe per Säumnisbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht eine Entschädigung über 782.000 Euro erwirken konnte. Laut ORF stehen in Kärnten knapp 1.000 Betrieben Entschädigungsansprüche zu.
„Die Bezirksverwaltungsbehörden sind natürlich unterbesetzt und die haben eine Menge solcher Quarantäne-Entscheidungen zu treffen gehabt, natürlich auch Entscheidungen nach dem Epidemiegesetz. Das war einfach schwierig“, meint Hans Jalovetz. Seine Empfehlung an alle geschädigten UnternehmerInnen, die bisher vergeblich auf ihre Entschädigung warten: ebenfalls Säumnisbeschwerden stellen.
Erstellt am: 15. März 2021
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