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Seit dem Anfang 2022 erfolgten (noch nicht rechtskräftigen) Urteil der österreichischen Datenschutzbehörde „dsb“, demzufolge die Website-Einbindung von Google Analytics in bestimmten Fällen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) widerspricht, herrscht auch im Tourismus größere Verunsicherung darüber, wie das Trackingtool des US-amerikanischen Konzerns datenschutzkonform betrieben werden kann.
Für den Chef und Gründer der Internetagentur ncm (net communication management), Michael Mrazek, eine willkommene Gelegenheit, einmal mehr das von seinem Unternehmen 2003 (und damit zwei Jahre vor Google Analytics) präsentierte und seither laufend entwickelte Analysetool „CheckEffekt“ ins Rampenlicht zu rücken: „Dieses Programm beginnt da, wo andere Statistikprogramme aufhören. Es analysiert nicht nur den Status quo, sondern zeigt durch den anonymen Vergleich mit anderen Betrieben auch welche Potenziale noch in der Website stecken.“
Der große Vorteil neben all dem: „CheckEffect“ speichert die persönlichen Daten der User*innen DSGVO-konform ab und übermittelt keine Daten an Drittstaaten außerhalb der EU.
„Websites jeder Größe betroffen“
Fakt ist, dass aufgrund des „dsb“-Urteils die Einverständniserklärungen der Online-User*innen mittels „Cookie-Banner" beim Aufruf der Websites noch größer und umfangreicher wird. Für die von der Tageszeitung „Der Standard“ Ende Jänner 2022 interviewte Alexandra Vetrovsky-Brychta, Präsidentin des Dialog-Marketing-Verbands Österreich (DMVÖ), steht fest: „Wenn das Urteil rechtskräftig wird und auf die breite Masse angewendet werden muss, sind entsprechend viele Websites jeder Größe betroffen.“ Immerhin bringt es die kostenlose Version von Google Analytics auf einen Marktanteil von 86 %. Und die Datenverkehrsanalyse von Webseiten gilt als das Um und Auf für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Internet-Auftritte samt Steigerung der Conversion Rate.
Die Skepsis bezüglich DSGVO-Konformität von Google Analytics ist nicht neu. Ebenso die Tatsache, dass es sich bei „CheckEffect“ um ein rechtskonformes Website- & Analysetool handelt. Was also kann die von ncm entwickelte Lösung bzw. stellt sie eine optimale Alternative dar? Die ÖHV (Österreichische Hoteliervereinigung) ist dieser Frage auf den Grund gegangen. Deren Antwort ist klar und lautet „ja“.
Das kann „CheckEffekt“
„Google Analytics abdrehen, auf Alternativen umsteigen“
Bleibt zum Schluss die Frage, wie ernst die Situation rund um die DSGVO und Google Analytics tatsächlich ist? Für Marco Blocher, Datenrechtsschutz-Experte bei NOYB (European Center for Digital Rights), ist sie es sehr: „Kein Website-Betreiber kann behaupten, er hätte nicht gewusst, dass Google Analytics ein Problem sein könnte", betonte er Ende Jänner gegenüber der Tageszeitung „Der Standard“. Seine Empfehlung: Google Analytics abdrehen und auf Alternativen umsteigen. Was Michael Mrazek und seinem ncm-Team bezüglich „CheckEffect“ mit Sicherheit nicht ungelegen kommt.
Erstellt am: 17. Februar 2022
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