ANA
Betriebsübergabe

2 Pyramiden, 1 zugegangene Tür und 1 erfreuliche Gesetzesänderung

Print-Ausgabe 18. August 2023

Manfred Schekulin (l.) und Thomas Reisenzahn sehen die Änderung des Finanz- und Abgaben­gesetzes als Schritt in die richtige Richtung

Für Österreichs Hotellerie sind Betriebsübergaben sowie die Schließung marktfähiger Betriebe eine große Hürde – die Prodinger Tourismusberatung bringt Licht ins Dunkel

Betriebsübergaben sind das Um und Auf in Österreichs Hotellerie. Rund die Hälfte der ca. 6.300 Betriebe (Hotels sowie Hotels Garni) steht laut Thomas Reisenzahn von der Prodinger Tourismus­beratung in den kommenden zehn Jahren vor dieser Herausforderung, ein Fünftel davon in den nächsten drei Jahren. Wobei sich vor allem zwei Möglichkeiten abzeichnen: einerseits die Übergabe innerhalb der Familie sowie die Trennung von Eigentum (bleibt in der Familie) und der Führung (dies ist ab 30 bis 40 Zimmern möglich) bzw. der Einsatz eines Fremdmanagements (sinnvoll ab 50 Zimmern).

Für den dritten Weg – das Hotel zu verkaufen – sieht es derzeit ungünstig aus. Nicht zuletzt die gestiegenen Zinsen sowie die gesunkenen Ertragsaussichten ließen die Zahl der geglückten Verkäufe heuer massiv zurückgehen. Zudem weichen die Preisvorstellungen der Verkäufer:innen von den Wertvorstellungen der Investoren immer stärker voneinander ab.

Rund um die vierte Lösung – nicht mehr marktfähige Betriebe zu schließen, also Betriebsauf­gabe – kam es vor kurzem zu einer wichtigen Änderung in der Finanz- und Abgabengesetzgebung: die steuerliche Behandlung der stillen Reserven. Bisher war es nur für Grund und Boden möglich, diesen im Rahmen einer Betriebsaufgabe unversteuert ins Privatvermögen zu übertragen. Seit 1. Juli 2023 ist dies nun laut Manfred Schekulin von der Prodinger Steuerberatung auch für Gebäude eine Option. Thomas Reisenzahn: „Diese Änderung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Trennung von nicht mehr marktfähigen Betrieben wird leichter möglich.“

Ein Haken bleibt aber, sofern die Liegenschaft mittelfristig verkauft wird. Dann ist es entscheidend, dass deren Inhaber:in mindestens 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig ist und das Hotel zumindest sieben Jahre im Eigentum gehabt hat. Dann kann der Verkauf zum halben Einkommensteuersatz erfolgen, was um rund 5 % günstiger ist als die Versteuerung mit der 30 %-Immobilienertragsteuer.

Für die beiden ersten Optionen (Übergabe innerhalb der Familie sowie Trennung von Eigentum und Betriebsführung) hat die Prodinger Tourismusberatung zwei „Nachfolge­pyramiden“ erstellt. Mehr darüber in den kommenden T.A.I.-Ausgaben im September und Oktober.

Interessant ist ergänzend dazu folgender weiterführender Bericht:
Prodinger Summit 2023

Gestrandetes Schiff vs. ESG-KPIs! So wird Hotel-Wert deutlich besser

16. Juni 2023 | Hotellerie

Kommentar schreiben

Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder

Nach oben