Ratenparität

Aus für „Bestpreisklausel“! Gesetzesänderung bis Herbst

Print-Ausgabe 20. Mai 2016

Wirtschaftsminister Mitterlehner lässt entsprechende Novellen ausarbeiten. Nicht nur Kammer und ÖHV, sondern auch die AK begrüßt die Initiative

Was spricht gegen ein Gesetz wie in Frankreich? Diese Frage rund um die Thematik der wettbewerbsverzerrenden Vertragsbedingungen von Booking.com & Co. mit der „Bestpreisklausel“ richtete T.A.I. Ende März im Rahmen eines Interviews an Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Dieser gab sich damals – zur großen Enttäuschung der österreichischen Hotellerie – eher zugeknöpft: „Das französische Gesetz steht auf wackeligen Beinen“, meinte Mitterlehner und dass es keine Sinn mache, „in Zeiten wie diesen aus bestimmten Überlegungen falsche Entscheidungen abzuleiten.“ Seither hat sich einiges verändert. Ende voriger Woche überraschte Minister Mitterlehner mit der Mitteilung, nun doch für eine rechtliche Lösung sorgen zu wollen.

Konkret will der Wirtschafts- und Tourismusminister die jeweiligen Bestimmungen im „Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ sowie im „Preisauszeichnungsgesetz“ reformieren. Im Wirtschaftsministerium wird bereits an der dafür notwendigen Gesetzesnovelle gearbeitet. Der Entwurf soll demnächst dem Koalitionspartner SPÖ zur Abstimmung vorgelegt werden. Als Zeitpunkt für das geplante Inkrafttreten wird der Herbst dieses Jahres genannt.

Reinhold Mitterlehner argumentiert sein Einschreiten mit der „Einschränkung der unternehmerischen Freiheit, die in der Praxis eine Schieflage zu Gunsten von marktbeherrschenden Buchungs-Plattformen bedeutet.“ Richtungsweisend für den Vizekanzler war die bereits im Dezember 2015 erfolgte Entscheidung des deutschen Bundeskartellamts. Dieses sah die von den Buchungsplattformen verlangten Bestpreisklauseln als wettbewerbswidrig an, sie stellten „eine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs dar“.

Auch das eingangs erwähnte französische Gesetz (dieses erlaubt Hotels sowohl auf ihren eigenen Offline- als auch Online-Vertriebskanälen niedrigere Preise anzubieten, als über Buchungsplattformen) hat der rechtlichen Prüfung standgehalten und findet mittlerweile Nachahmer: So wird auch in Italien, laut Reinhold Mitterlehner, bereits ein entsprechender Gesetzesvorschlag im Senat behandelt und auch in Kroatien sind Überlegungen hinsichtlich einer gesetzlichen Lösung schon weit gediehen.

Mit den geplanten Novellen will der Wirtschaftsminister „faire Wettbewerbsregeln schaffen und die Handlungsfreiheit der heimischen Hoteliers erhöhen.“ Diese sollen ihre Preise „ohne Einschränkungen selbst gestalten und auf der eigenen Hotel-Homepage günstigere Preise anbieten dürfen, als auf den Buchungsplattformen“, erklärt Mitterlehner.

Die Reaktionen aus der Tourismus- und Hotelleriebranche sind – wie nicht anders zu erwarten – überaus positiv: Die Bundessparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) sprechen in einer gemeinsamen Aussendung von einem „großen Schritt in die richtige Richtung.“ Siegfried Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie: „Hoteliers und Buchungsplattformen sind nun endlich Geschäftspartner auf Augenhöhe.“

Auch die Hoffnungen von ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer und Tourimus-Bundesspartenobfrau Petra Nocker-Schwarzenbacher, „dass alle Beteiligten geschlossen den Vorschlag des Wirtschaftsministers unterstützen“, scheinen sich zu erfüllen: denn die Arbeiterkammer (AK) begrüßte mittlerweile in einer Aussendung „die geplante gesetzliche Klarstellung von Vizekanzler Mitterlehner.“ Demnach böten Bestpreisklauseln keinen Vorteil für die KonsumentInnen, „da sie den Wettbewerb zwischen den Plattformen behindern und die Hotels benachteiligen.“ Mit dem Gesetzesvorstoß sollen nun „alle Bestpreisklauseln fallen.“ 

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Erstellt am: 20. Mai 2016

Schwenk bei Bestpreisklausel: Wirtschaftsminister Mitterlehner will „Schieflage zu Gunsten von marktbeherrschenden Buchungs-Plattformen“ beenden

Foto: © T.A.I. / V. Sufiyan

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