Print-Ausgabe 17. Juli 2026

Während das Luftfahrtgesetz soeben novelliert wurde, hapert es beim Flugabgabegesetz – die Gründe liegen vor allem im finanziellen Bereich des Bundes
Eine umfangreiche Novelle des Luftfahrtgesetzes (LFG) wurde vorige Woche vom österreichischen Nationalrat beschlossen. Ziel ist es demnach, „den Luftfahrtstandort Österreich zu stärken, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Regeln für Drohnen und Flughäfen zu modernisieren.“ Wichtig in diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die umstrittene Luftverkehrsabgabe nicht Teil des österreichischen Luftfahrtgesetzes ist, sondern im Flugabgabegesetz (FlugAbgG) geregelt wird. Österreich hebt bekanntlich in Europa eine der höchsten Luftverkehrsabgaben ein, während 20 andere EU-Länder ohne auskommen, darunter Schweden, das die frühere Flugsteuer 2024 abgeschafft hat.
Laut Flughafen Wien-Vorstand Günther Ofner wurden „mit der Novellierung des Luftfahrtgesetzes wichtige Entbürokratisierungen und Verfahrensvereinfachungen beschlossen, die zur Stärkung des Luftfahrtsektors in Österreich beitragen.“ Seine Ansicht deckt sich mit jener von Verkehrsminister Peter Hanke, demzufolge die Novelle „die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Flughäfen“ stärke und „einen moderneren Rechtsrahmen für die Luftfahrt“ schaffe.
Günther Ofner hofft jetzt „auf weitere wichtige Schritte, wie die Reduktion der Flugabgabe und die Änderung der wettbewerbsverzerrenden EU-Regulierungen im Luftverkehr.“ Die Forderung nach Abschaffung der Luftverkehrsabgabe liegt seit Monaten auf dem Tisch. Bereits im November 2025 hatten die Tourismus-Landesrät:innen aller Bundesländer die Regierung einstimmig zum Handeln aufgefordert und erneut im Mai 2026 darauf hingewiesen, dass Österreich mit einer der höchsten Luftverkehrsabgaben Europas seine Flughäfen im internationalen Wettbewerb massiv benachteiligt.
Die seit 2020 eingehobene Abgabe beträgt 12 Euro pro Passagier für alle Abflüge von einem österreichischen Flughafen sowie 30 Euro für Flüge mit einer Flugstrecke von weniger als 350 km. Nur die Niederlande liegen mit 29,40 Euro pauschal sowie Deutschland mit je nach Entfernung von 13,03 Euro bis 59,43 Euro höher. Österreichs Bundesregierung sperrt sich nicht grundsätzlich gegen eine Änderung der Luftverkehrsabgabe. Vielmehr lehnt sie eine Senkung oder Abschaffung aus finanz- und klimapolitischen Gründen ab. In Summe belaufen sich die Einnahmen aus diesem Titel auf rund 180 Mio. Euro.
Erstellt am: 17. Juli 2026