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Online-Buchungsportale

EU Kritik an Buchungsportalen: irreführend, intransparent

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Die EU-Kommission geht verstärkt gegen irreführende Buchungsportale vor. Anlass ist eine im Oktober 2016 durchgeführte europaweite Untersuchung von 352 Preisvergleichs- und Reisebuchungsportalen, darunter 83 Hotelbuchungsportale. Ergebnis: auf 235, also zwei Drittel, der überprüften Portale waren die Preisangaben nicht zuverlässig. So wurden im Laufe Buchungsvorgangs ohne klare Hinweise für den Verbraucher zusätzliche Preiselemente hinzugefügt, angepriesene Sonderangebote waren gar nicht erhältlich.

In einem Drittel der Fälle (32,1 Prozent) entsprach der Preis, der zuerst angezeigt wird, nicht dem Endpreis. In 25,9 Prozent der Fälle wurde vom Portal nicht darauf hingewiesen, dass Aussagen über knappe Verfügbarkeit (z.B. „nur noch 2 verfügbar“, „nur heute verfügbar“) sich strikt auf die eigene Website bezogen und nicht auf das letzte günstige Zimmer in einem Hotel. Auf 21,3 Prozent der Portale wurden Verbraucherbewertungen in einer unklaren oder nicht transparenten Art und Weise veröffentlicht (und/oder es waren Elemente enthalten, die Anlass zu Zweifeln am Wahrheitsgehalt der Bewertungen geben).

Die EU hat die Betreiber der betroffenen Portale bereits aufgefordert, ihre Praktiken mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen und somit volle Transparenz bei den Preisen zu gewährleisten. Nach Angaben der Europäischen Verbraucherzentren gehören die Buchung von Übernachtungen und Flügen im Internet mittlerweile zu den Bereichen mit den häufigsten Verbraucherbeschwerden.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung: „Wenn Bewertungen auf Vergleichsportalen verzerrt oder die Preise nicht transparent sind, sind die Informationen für die Verbraucher irreführend.“

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