ANA
Unterstützungspaket für den Tourismus

Maßnahmen nachgeschärft! Haftung jetzt 1 Mrd. Euro! Zuschusskredite bis 15 Mrd. Euro

T.A.I. 24 TOP News

Für Unternehmen, die direkt von der Corona-Krise betroffen sind (vor allem Gastronomie, Tourismus und Reisebüros) wird ein 15 Mrd. Euro Krisen-Fonds eingerichtet. Die detaillierten Richtlinien werden derzeit vom Finanzministerium ausgearbeitet.

Bereits fixiert wurde die Nachschärfung des bestehenden Unterstützungspaketes, allen voran dessen Erhöhung von bisher 100 Mio. auf jetzt 1 Mrd. Euro. Darüber hinaus wurde ein ebenfalls mit 1 Mrd. Euro dotierter Härtefonds eingerichtet, der Sofortauszahlungen umfasst. Ergänzend dazu kommen das Kurzarbeitsmodell, Steuerstundungen und Sozialversicherungs-Erleichterungen.

Der 15 Mrd. Euro Krisen-Fonds

Er dient dazu, jene Unternehmen besonders zu unterstützen, die in einem großen Ausmaß direkt von der Corona-Krise betroffen sind. Dazu zählen im Tourismus vor allem Hotellerie, Gastronomie, und Reisebüros. Bei dem 15 Mrd. Euro Krisen-Fonds geht es u.a. um Zuschusskreditverträge. Diese können von bis zu 120 Mio. oder max. einem Quartalsumsatz beantragt werden.

Jener Teil des Zuschusskredites, der die Betriebskosten abdeckt, muss nur bis zu 25% refundiert werden. Betroffene Unternehmen bekommen bis zu 3/4 ihrer Betriebskosten vom Staat ersetzt und darüber hinaus ausreichend Liquidität durch Kredite. Konkrete Abwicklungs-Infos gibt es noch keine. „Die detaillierten Richtlinien für diesen Fonds werden derzeit vom Finanzministerium ausgearbeitet“, so Daniel Kosak, stv. Kabinettchef von Ministerin Elisabeth Köstinger.

Haftungsübernahmen bis 1 Mrd. Euro

Beim bereits bestehenden Unterstützungspaket gibt zahlreiche neue Maßnahmen und Erweiterungen, allen voran die erwähnte Erhöhung der Haftungsübernahmen von bisher 100 Mio. auf nunmehr 1 Mrd. Euro.

Neu ist auch die Möglichkeit, die Tilgung für ÖHT-Kredite für das Jahr 2020 auszusetzen. Ebenso wurde das Kurzarbeitsmodell angepasst. Auch Steuerstundungen sind möglich. Einige Bundesländer (leider nicht alle, siehe weiter unten) übernehmen für die in ihrem Land ansässigen Tourismusunternehmen die Zinszahlungen für Überbrückungskredite.

Rund 400 Anträge von Reisebüros

Wie das Tourismusministerium auf Anfrage der T.A.I. bestätigt, gelten alle Maßnahmen auch für Österreichs Reisebüros. Die Abwicklung erfolgt ebenfalls über die ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank). Daniel Kosak: „Es haben auch schon viele Reisebüros bei der ÖHT beantragt.“ Das von ihren in Anspruch genommene Volumen entspricht ca. 10% der beantragten Haftungen. Bislang sind mehr als 4.000 Anträge eingegangen, rund 400 davon aus dem Reisebürobereich.

Das Maßnahmenpakt für den Tourismus:

  • Haftung zur Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen bei Hausbanken, Beantragung durch ein Online-Formular auf www.oeht.at
  • Kostenübernahme für die o.a. Haftungsübernahmen durch das BMLRT (einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,0% und der laufenden Haftungsprovision von 0,8%)
  • Zinsübernahme für Überbrückungskredite der Hausbanken durch die Bundesländer Burgenland, Salzburg, Tirol, Kärnten, Steiermark, Wien.
  • Aussetzung der Kapitaltilgungen der TOP-Tourismuskredite der ÖHT für das Kalenderjahr 2020. Beantragt werden kann diese Tilgungsaussetzung mittels digitalen Formular auf www.oeht.at

Der Härtefonds:

  • Förderungsprogramm zur Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstbetriebe, insbesondere auch kleine Familienbetriebe ( z.B. Fremdenführer, Imbissstände)
  • Die Auszahlungen erfolgen bereits nächste Woche mit 1.000 Euro in der ersten Phase und maximal 6.000 Euro in der zweiten Phase.
  • Als Volumen stehen bis zu 1 Mrd. Euro aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfond zur Verfügung
  • Abwicklung durch die WKÖ (Wirtschaftskammer Österreich)

Kurzarbeitsmodell im Tourismus

  • In das neue unbürokratische Kurzarbeitsmodell, das mit 400 Mio. Euro dotiert ist, werden auch Lehrlinge mit berücksichtigt
  • Auch Tourismusverbände (TVB) mit entsprechender wirtschaftlicher Tätigkeit können dieses Kurzarbeitsmodell in Anspruch nehmen
  • Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers werden ab dem ersten Monat vom AMS übernommen.
  • Die gekürzte Normalarbeitszeit muss nur im Durchschnitt des Durchrechnungszeitraumes zwischen 10 und 90 Prozent liegen
  • Längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden können vereinbart werden (z.B.: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0% Arbeitszeit, 1 Woche 60%)
  • Die Nettoersatzraten bewegen sich zwischen 80-90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts Die Förderdauer beträgt drei Monate, bei Bedarf ist eine Verlängerung um weitere drei Monate möglich
  • Bei besonderen Verhältnissen ist ein Entfall der Behaltefrist zu verhandeln

Steuererleichterung, Stundungen, Sozialversicherung

  • Es besteht die Möglichkeit einer Stundung bzw. einer Ratenzahlung der Steuern (ESt, KÖSt)
  • Neben der Herabsetzung der ESt (Einkommensteuer)- oder KÖSt (Körperschaftsteuer)-Vorauszahlungen bestehen weitere Erleichterungen durch das Aussetzen von Gebühren und Verlängerung von Fristen
  • SVS-Versicherte können Stundungen für die Beitragszeiträume Feb., März und April 2020 bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) beantragen
  • Es besteht auch die Möglichkeit der Aussetzung des AKM-Lizenzvertrages
  • GIS akzeptiert die bei Schließungen von Unternehmen aufgrund der Corona-Krise eine Abmeldung

Unterkunft-Plattform für Schlüsselarbeitskräfte

Unter www.openhotels.at wurde eine Plattform eingerichtet, die Unternehmen dabei hilft, für ihre Schlüsselarbeitskräfte Unterkunftsbetriebe in den Bundesländern zu finden. Beherbergungsbetriebe können sich dort rasch und unkompliziert registrieren. Unternehmen können die offenen Unterkünfte nach Bundesland und Bezirk filtern. Informationen dazu unter https://wko.at/offene-hotels.

Kommentar schreiben

Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder

Nach oben