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Die „Neue Normalität“ beginnt für Österreichs Gastronomie am 15. Mai. Für sie wurden bereits detaillierte Regelungen ausgearbeitet. Die Hotellerie folgt 14 Tage später, vorerst nur für private Übernachtungsgäste. Konkrete Regeln, die zu beachten sind, werden für sie aber erst ausgearbeitet. Dasselbe gilt für die übrigen Freizeitbetriebe. Alle Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin evaluiert.
Generell gilt, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, 1 Meter Abstand zu halten ist. Ebenso gilt, dass sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.
Der Zeitplan und die Regelungen im Detail:
Gastronomiebetriebe - Öffnung ab 15. Mai 2020; Sperrstunde: 23:00 Uhr
Sonstige Regelungen:
Tierparks „Outdoor“ - Öffnung ab 15. Mai, sofern der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann
Hotels und Beherbergungsbetriebe - Öffnung ab 29. Mai 2020 und zwar nur für private Übernachtungsgäste
• Die detaillierten Auflagen dafür werden zeitgerecht ausgearbeitet
Freizeitbetriebe und Sehenswürdigkeiten bzw. Indoor-Freizeiteinrichtungen - Öffnung ab 29. Mai 2020
Im Indoorbereich ist verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
pro Besucher mindestens 10 m² Fläche
• Die detaillierten Auflagen dafür werden zeitgerecht ausgearbeitet
Schwimmbäder und Freizeitanlagen - Öffnung ab 29. Mai 2020
• Die detaillierten Auflagen dafür werden zeitgerecht ausgearbeitet
Erstellt am: 28. April 2020
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