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„Neue Normalität“

Grünes Licht ab 15. Mai für Gastronomie, Hotellerie muss bis Ende Mai warten

T.A.I. 24 TOP News

Die „Neue Normalität“ beginnt für Österreichs Gastronomie am 15. Mai. Für sie wurden bereits detaillierte Regelungen ausgearbeitet. Die Hotellerie folgt 14 Tage später, vorerst nur für private Übernachtungsgäste. Konkrete Regeln, die zu beachten sind, werden für sie aber erst ausgearbeitet. Dasselbe gilt für die übrigen Freizeitbetriebe. Alle Regelungen gelten bis Ende Juni und werden bis dahin evaluiert.

Generell gilt, dass zu Menschen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, 1 Meter Abstand zu halten ist. Ebenso gilt, dass sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen. Bei Begräbnissen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.

Der Zeitplan und die Regelungen im Detail:

Gastronomiebetriebe - Öffnung ab 15. Mai 2020; Sperrstunde: 23:00 Uhr

Sonstige Regelungen:

  • der Abstand von 1 Meter kann unterschritten, wenn max. 4 Erwachsene und ihre zugehörigen, minderjährige Kinder an einem Tisch gemeinsam sitzen
  • die Gäste müssen sitzen, sie müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen
  • Tische sind in der Regel vorab zu reservieren
  • Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt
  • zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch gemeinsam sitzen, muss ein Mindestabstand von 1 Meter gewährleistet sein.
  • Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt
  • Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz zu tragen

 

Tierparks „Outdoor“ - Öffnung ab 15. Mai, sofern der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden kann

 

Hotels und Beherbergungsbetriebe - Öffnung ab 29. Mai 2020 und zwar nur für private Übernachtungsgäste

•             Die detaillierten Auflagen dafür werden zeitgerecht ausgearbeitet

 

Freizeitbetriebe und Sehenswürdigkeiten bzw. Indoor-Freizeiteinrichtungen - Öffnung ab 29. Mai 2020

Im Indoorbereich ist verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen

pro Besucher mindestens 10 m² Fläche

•             Die detaillierten Auflagen dafür werden zeitgerecht ausgearbeitet

 

Schwimmbäder und Freizeitanlagen - Öffnung ab 29. Mai 2020

•             Die detaillierten Auflagen dafür werden zeitgerecht ausgearbeitet

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