EU-Pauschalreiserichtlinie

Scharfes Damoklesschwert für TVBs, Destinationen & Seilbahnen

Print-Ausgabe 16. Dezember 2016

Laut Prodinger Tourismusberatung besteht massiver Handlungsbedarf – die Gestaltung von Reisepakten ist neu zu überdenken.

In den Diskussionen rund um die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht ist bisher ein wesentlicher Bereich unter den Tisch gefallen: Jener der rund 1.300 Tourismusverbände, 60 Bergbahnen und 60 Destinationen. Diese sind durch ihre für Gäste erstellten Pauschal-Angebote ebenfalls von der Richtlinie betroffen (Hotelnächtigung paketiert mit Eintrittskarten für Veranstaltungen, Skipässen, Thermeneintritten etc., die nicht wesensmäßige Bestandteile einer sonstigen Reiseleistung sind). Doch anders als die Reisebüros und die Hotellerie, für die an Lösungen gearbeitet wird (nicht zuletzt bezüglich Insolvenzabsicherung), sind die drei Bereiche überhaupt noch nicht auf die neue Situation vorbereitet.

Das Thema aufgegriffen hatte die Prodinger Tourismusberatung im Zuge einer Studie zur Pauschalreiserichtlinie, die im Auftrag des Fachverbandes Hotellerie in der WKO sowie des Wirtschaftsministeriums erstellt wurde. „Wir sind dabei auf einen massiven Handlungsbedarf gestoßen“, so Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung. Bei der neuen Richtlinie wurde nicht auf eine Mindest-, sondern auf eine Vollharmonisierung geachtet, um Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Bis 1. Jänner 2018 muss die neue Richtlinie in nationales Recht umgewandelt werden, ab 1. Juli 2018 wird sie angewendet.

Sobald Tourismusverbände mehrere Reiseleistungen bündeln und diese als Pauschale in Rechnung stellen, sind sie künftig als Reiseveranstalter anzusehen. Um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, müssen auch von den TVBs, Bergbahnen und Destinationen die dafür notwendigen gewerblichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Damit nicht genug, geraten sie automatisch auch in die Veranstalterhaftung, was eine Insolvenzabsicherung (8 Prozent vom Jahresumsatz, abgeschlossen mittels Versicherung oder Bankgarantie) mit sich zieht. Reisenzahn: „Tourismusverbände haften dann grundsätzlich für die vertragsgemäße Erbringung der vermittelten Reiseleistungen. Zudem müssen sie die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllen.“ Es ergibt sich also auch ein steigender bürokratischer Mehraufwand. Für Reisenzahn steht fest: „Die Pauschalreiserichtlinie wird die touristischen Leistungsträger massiv zum Umdenken zwingen.“

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Erstellt am: 16. Dezember 2016

„Die Pauschalreiserichtlinie zwingt die Leistungsträger zum Umdenken“ – Thomas Reisenzahn, Prodinger Tourismusberatung

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