Print-Ausgabe 15. Juli 2022
Das Programm richtet sich an Jurist*innen und Absolvent*innen wirtschaftlicher, technischer oder anderer geeigneter Universitäts- oder Fachhochschulstudien
Der Universitätslehrgang bietet eine vertiefte Aus- und Weiterbildung im Tourismusrecht. Die Bandbreite reicht vom Hotel- und Gastwirterecht, dem Arbeitsrecht über das Reise- und Luftverkehrsrecht bis hin zum Steuer- und Gebührenrecht. Inkludiert sind außerdem Gewährleistung und Schadenersatz, Pacht-, Miet- und Managementverträge, sowie Veranstaltungs- und Messerecht. Ergänzend dazu sind auch betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie Tourismusmarketing Gegenstand des Lehrgangs.
Durch die umfassende Ausbildung in den für die Tourismuswirtschaft wichtigen Rechtsbereichen können alle Personen, die Managementaufgaben in einem Tourismusbetrieb ausüben oder eine solche Position anstreben, vom Lehrgang profitieren. Die Bandbreite der in Betracht kommenden Branchen reicht von Hotellerie, Gastronomie, Reisedienstleister, Luftfahrt-, Bus und Eisenbahnunternehmen bis hin zu Reise-, Storno- und Haftpflichtversicherungen, Messe- und Konzertveranstaltern, Buchungsplattformen sowie Timesharing-Unternehmen. „Als Vortragende konnten wir Top-Experten des Tourismusrechts und der Tourismuswirtschaft aus Österreich und Deutschland gewinnen,“ berichtet Lehrgangsleiter Prof. Dr. Helmut Ofner, LL.M.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Programms ist es den Teilnehmer*innen zu ermöglichen, Netzwerke zu bilden und zu erweitern. Zudem sind Executive Lectures über aktuelle Themen und Corporate Days mit CEOs aus der Tourismuswirtschaft geplant. Auch eine internationale Vernetzung ist für die Folgejahre in Planung.
Die Lehrveranstaltungen finden im Regelfall Freitag Nachmittag und Samstag ganztägig statt. Wochenenden mit Fenstertagen, Feiertage und Schulferien sind selbstverständlich ausgenommen. Das Programm wird in jedem akademischen Jahr komplett gelesen, es besteht somit die Möglichkeit das Studium nach einem Jahr abzuschließen. Wird die berufsbegleitende Variante (vier Semester) gewählt, so kann eine im ersten/zweiten Semester versäumte Einheit im dritten/vierten Semester nachgeholt werden, da das Programm im ersten und dritten sowie zweiten und vierten Semester ident vorgetragen wird.
Mit erfolgreicher Beendigung des Studiums erhalten die Absolventen den akademischen Grad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Weitere Informationen finden sich hier.
Universität Wien – Juridicum
Schottenbastei 10-16, 1010 Wien
Tel. 01/4277-10820
tourismusrecht@univie.ac.at
Erstellt am: 15. Juli 2022
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