Corona-Hilfsmaßnahmen

USt-Senkung auf 5% bis Ende 2021, aber kein Umsatz-Ersatz für Reisebüros

T.A.I. 24 TOP News

Die Umsatzsteuer-Senkung für Hotellerie und Gastronomie auf generell 5% - sie hätte bis 31. Dezember 2020 gegolten - wird nun doch verlängert. Wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger heute, Samstag, bekannt gab, wird der niedrige Steuersatz nun bis Ende 2021 in Kraft bleiben.

Ebenso verlängert werden weitere Unterstützungsmaßnahmen, wie Steuerstundungen und das Haftungspaket. Dies gelte laut Köstinger für den gesamten Tourismus, also auch für „Reisebüros, Freizeit- und Veranstaltungsbetriebe,“ die ebenso wie Beherbergung und Gastronomie „zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise“ gehören. Angesichts der anhaltend schwierigen Situation sei es „wichtig, dass wir diese Branchen weiterhin unterstützen.“

Repariert wurde unterdessen auch der Ausschluss der PrivatzimmervermieterInnen von Umsatz-Ersatz im November 2020 während des zweiten Lockdowns. Anders als bei den Reisebüros wurde dieser Fehler bei den PrivatzimmervermieterInnen korrigiert.

Die Maßnahmen im Überblick

Die einzelnen Maßnahmen, die noch heuer durch Nationalrat und Bundesrat beschlossen werden, damit sie auch in Kraft treten können:

  • Verlängerung der Umsatzsteuer-Senkung auf 5% auf alle Speisen, Getränke und Nächtigungen bis Ende 2021 (dies gilt auch für Theateraufführungen, Tierparks, Museen, Zirkusveranstaltungen oder Kinos sowie Schaustellungen);
  • Verlängerung des Haftungspakets von Tourismusministerium ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) für die Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen bis 30. Juni 2021, Der Haftungsrahmen umfasst 1,625 Mrd. Euro;
  • Verlängerung der Möglichkeit von Steuerstundungen bis zum 31. März 2021, bis dahin werden auch keine Stundungszinsen vorgeschrieben.

Für Bestandsverträge in der Veranstaltungsbranche kündigte Köstinger ebenfalls Erleichterungen an: „Bestandverträge, deren Bestandzeitraum zur Gänze zwischen 1. März 2020 und 31. März 2021 liegt und deren Ausführung wegen der COVID-19 Krisensituation gänzlich unterbleibt, sind von den Gebühren gemäß dem Gebührengesetz befreit.“ Dies betreffe Konzert- oder Messeveranstalter, die Räumlichkeiten oder Stände an- bzw. vermieten.

Umsatz-Ersatz für PrivatzimmervermieterInnen

Zu der vielfach kritisierten Absurdität, dass Reisebüros (Incoming und Outgoing) während des zweiten harten Lockdowns nicht behördlich geschlossen wurden und diese Branche damit – obwohl Kundenverkehr aufgrund der Ausgangssperre verboten ist – keinen Umsatz-Ersatz für diesen Zweitraum erhalten, nahm Tourismusministerin Köstinger nicht Stellung.

Vergessen wurde bezüglich Umsatz-Ersatz im November ursprünglich auch auf die 40.000 PrivatzimmervermieterInnen (ca. 300.000 Gästebetten). „Wir konnten das korrigieren“, freut sich der Tourismussprecher der FPÖ, Gerald Hauser – er ist auch Obmann des Tourismusausschusses im Nationalrat -, über diesen Erfolg. Sein Versprechen bezüglich der Reisebüros: „Ich kämpfe weiter!“

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