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Energieabgabenvergütung

Schelling will nicht zahlen! Pant rückwirkende (!) Notifizierung der Novelle

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Rund um den Dauerbrenner „Energieabgabenvergütung“ (EAVG) gibt es eine neue Entwicklung. Obwohl sich Anfang August das Bundesfinanzgericht (BFG) wie berichtet dem Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) angeschlossen hat, demzufolge der 2011 erfolgte Ausschluss der Dienstleistungsbetriebe (sprich: Hotellerie) von dieser Vergütung rechtswidrig ist, will sich der Bund um die dadurch (zumindest für das Jahr 2011) entstehende Rückvergütung an die betroffenen Betriebe drücken. Pro Jahr werden Österreichs Hotellerie dadurch rund 20 Mio. Euro vorenthalten.

Wie der Fachverband Hotellerie in der WKÖ mitteilt, will die Bundesfinanzverwaltung Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH ) gegen die Entscheidung erheben, das Finanzministerium wiederum will versuchen, durch eine nachträgliche rückwirkende (!) Notifizierung der EAVG-Novelle der Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Ob diese Strategie aufgeht, sollte sich bis Jahresende entscheiden.

Um die Chance auf die Energieabgabenrückvergütung für 2011 zu wahren, empfehlen Fachverbands-Obmann Siegfried Egger und Geschäftsführer Matthias Koch allen betroffenen Hoteliers, entsprechende Anträge für 2011 spätestens bis Ende 2016 zu stellen. Allerdings, so die beiden, könne „keine Abschätzung darüber getroffen werden, wie das Verfahren schlussendlich ausgeht und ob den Betrieben die Energieabgabenvergütung zuerkannt wird.“ T.A.I. wird über die weitere Entwicklung informieren.

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