Neuer Reisebüro-Kollektivvertrag

„Meilenstein“ bringt gleiches Gehalt für alle Bundesländer

Print-Ausgabe 22. Februar 2019

Sehen im neuen KV einen „Meilenstein“: Obmann Felix König (l.) und GF Thomas Wolf vom Fachverband der Reisebüros

Erstmals gibt es für Reisebüros österreichweit ein einheitliches Gehaltsniveau – erweitert wurden zudem die Öffnungsmöglichkeiten am Samstagnachmittag

Modernisiert und in vielen Bereichen neu aufgesetzt wurde der Kollektivvertrag für die Reisebüros (u. a. sprachliche Überarbeitung). „Dies ist ein Meilenstein, angesichts dessen, dass der bisherige KV jahrzehntelang in Geltung war“, kommentiert man im Fachverband der Reisebüros in der WKO den Abschluss der Verhandlungen, die mehrmals kurz vor dem Abbruch standen. Um hohe Praxis-Konformität zu erreichen, wurde die gemeinsame Evaluierung der erneuerten Regelungsinhalte vereinbart.

Kern des KV ist das neue fünfstufige Gehaltssystem mit aktualisier­ten und klaren Regelungen. Die Wiener- und die Bundesländer-­Tabelle wurden zusammengeführt, wodurch es erstmals ein österreichweit einheitliches Gehaltsniveau gibt (beginnend mit 1.545 Euro; im Vorjahr 1.524 Euro in Wien und 1.505 Euro in den Bundesländern). Der Fachverband spricht von „attraktiveren Einstiegsgehältern und einer Abflachung der Gehaltskurve in den hö­heren Verwendungsgruppenjahren.“

Viele Neuerungen

Weitere Neuerungen betreffen die Rahmenbedingungen für Call Center und mobile Reiseberater, die Erweiterung der Öffnungsmöglichkeiten am Samstagnachmittag sowie Änderungen bei der Abgeltung von Überstunden. Zu Änderungen kam es außerdem bei den Kündigungsbestimmungen sowie bei der Anrechnung von Karenzzeiten. Ebenso wurde eine Einigung bezüglich Regelung zur teilweisen Aufrechterhaltung von Überzahlungen erzielt.

Der neue Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2019, für die Umstufungen haben die Betriebe bis 30. April Zeit. Das gesamte Dokument ist online auf www.kollektivvertrag.at unter dem Suchbegriff „Reisebüros“ zu finden. 

Kommentar schreiben

Bitte die Netiquette einhalten. * Pflichtfelder

Nach oben