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Fixkostenzuschuss II

Grünes Licht für FKZ II! „Insbesondere für Reisebüros und Veranstalter wichtig“

T.A.I. 24 TOP News

Gut Ding braucht Weile. So auch die Genehmigung des Fixkostenzuschusses II (FKZ II) durch die EU. „Er ist ab heute beantragbar“, so Finanzminister Gernot Blümel, der in seinem Statement im Rahmen einer Pressekonferenz mit Vizekanzler Werner Kogler explizit auch Reisebüros und Veranstalter erwähnte. Der Grund: Im Fixkostenzuschuss II werden „Abschreibungen, bestimmte Personalkosten für den Mindestbetrieb, sowie frustrierte Aufwendungen berücksichtigt.“ Dadurch können laut Blümel „bereits geleistete Vorleistungen anteilig ersetzt werden.“

Auch Vizekanzler Werner Kogler hob die „frustrierte Aufwendungen“ besonders hervor, die ebenso wie Leasingraten und Abschreibungen im FKZ II berücksichtigt werden (im FKZ I war dies nicht der Fall). Kogler: „Frustrierte Aufwendungen sind Kosten, die Unternehmen gehabt haben und mit denen sie in Vorleistung getreten sind, denen aufgrund der Corona-Pandemie dann keine Erlöse mehr gegenübergestanden sind.“

„Diese Maßnahme ist für viele Betriebe überlebenswichtig“, freut sich Tourismusministerin Elisabeth Köstinger über diesen Erfolg, allen voran über die Aufnahme der frustrierten Aufwendungen in den FKZ II. Sie hat seit Wochen intensiv darum gekämpft: dies komme „vor allem auch den Reisebüros zu Gute.“

Langes Tauziehen mit der EU

Das grüne Licht für den bereits Ende August angekündigten FKZ II ließ aufgrund Bedenken der EU-Kommission lange auf sich warten. Diese hatte die geplanten Unterstützungen als unangemessen hoch angesehen. Ebenso stieß sich die EU laut Finanzminister Gernot Blümel daran, dass wie beim FKZ I von einer Naturkatastrophe ausgegangen wurde. Mehr als 40 Verhandlungsrunden mit der EU seit September haben nur zum Teil Fortschritte gebracht.

Spätestens seit Hochschwappen der zweiten Welle hat sich die Haltung geändert. Österreich ist auf laut Blümel auf ein 2-Säulen Modell umgeschwenkt:

  • das erste umfasst den FKZ II „wir er mit der Wirtschaft vereinbart worden war“ (Zuschuss mit 800.000 Euro gedeckelt, Beantragung seit heute Nachmittag von der COFAG / COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes möglich);
  • das zweite ist jenes Modell, das sich an die von der EU ausformulierten für Beihilfen bis zu 3 Mio. Euro hält. Anträge sollten, wie Blümel hofft, noch im Dezember ermöglicht werden. Die EU-Kommission spricht jetzt allerdings nicht mehr von einem Fixkostenzuschuss, sondern von einem Verlustersatz. Österreich ist neben Deutschland das erste Land, das eine Genehmigung für Zuschüsse nach diesem neuen System bekommt.

Laut Blümel kann sich jedes Unternehmen aussuchen, welches Modell das geeignetere ist. Es ist auch jederzeit ein Umstieg vom Modell a) auf Modell b) möglich, unabhängig davon, welches anfangs beantragt wurde.

Der FKZ II im Detail

  • Abgegolten werden im FKZ II Fixkosten in Höhe des tatsächlichen Umsatzentganges. Im Gegenzug müssen bereits erhaltene Hilfen wie 100%-Garantien abgezogen werden. Der Umsatzrückgang muss zumindest 30% betragen (im FKZ I waren es 40%).
  • Die Höhe des FKZ II ist zunächst mit 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt. Ersetzt werden bis zu 100% der Fixkosten (beim FKZ I waren es 75%).
  • Es ist auch eine Kombination von Umsatzersatz und Fixkosten-Zuschuss für unterschiedliche Zeiträume möglich.
  • Der FKZ II kann für max. 9,5 Monate beantragt werden (beim FKZ I waren es 3 Monate). Dabei können Verluste, die in Zeiträumen bis 30. Juni 2021 anfallen entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein bekannt gegeben werden, bis zu einem gewissen Grad ersetzt werden.
  • Für Kleinst-Unternehmen bis 120.000 Euro Jahresumsatz gibt es die Möglichkeit für Pauschalierungen.

Köstinger ist sich der Dringlichkeit der Maßnahme bewusst: „Aufgrund der Pandemie und der Reisewarnungen bricht den Reisebüros seit Monaten die Geschäftsgrundlage weg. Mit der zweiten Phase des Fixkostenzuschusses haben wir die Unterstützung erreicht, sie sie dringend brauchen“, betont sie in einer Aussendung.

Für Vizekanzler Werner Kogler ist der FKZ II im Vergleich mit anderen europäischen Ländern „rasch, zielgerichtet und groß.“ Der FKZ II sei größer und betreffe eine längere Periode, als es beim FKZ I der Fall war. Er helfe vor allem KMU (Klein- und Mittelunternehmen) und stelle – wie der Name schon besagt – „einen Zuschuss dar, also keine Kredite, die zurückgezahlt werden müssen.“ Bezuschusst würden bis zu 100% der Fixkosten.

Die ebenfalls verlängerten Steuer- und Sozialversicherungs-Stundungen stellen ebenfalls eine Entlastung dar, „die nicht zu unterschätzen ist.“

Laut Finanzminister Blümel wurden im Rahmen des FKZ I von April bis jetzt (dritte Tranche kann seit 19. November 2020 beantragt werden) 42.275 Anträge mit einer Gesamthöhe von knapp 600 Mio. Euro gestellt. Durchschnittlich waren es pro Antrag 9.423 Euro, die Genehmigungsdauer nach im Schnitt 12 Tage in Anspruch. Ausbezahlt wurden bislang 332 Mio. Euro.

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