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Arbeitsprogramm der Regierung

„Für Österreich“, aber ohne Tourismus! Er wird mit keiner Silbe erwähnt

T.A.I. 24 TOP News

Im heute, 30. Jänner 2017, präsentierten „Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018“ unter dem Titel „Für Österreich“ – es soll laut Präambel „unser Land wirtschaftlich nach vorn bringen“ -, findet der Tourismus keinerlei Erwähnung. Dies obwohl eines der wichtigsten Ziele des Arbeitsprogrammes in der Schaffung von „zusätzlich 70.000 Arbeitsplätzen über die konjunkturell entstehenden hinaus“ liegt. Der Tourismus gilt als der größte Arbeitsplatz-Motor der österreichischen Wirtschaft.

So ist im Zeitraum 2009 bis 2015 die Zahl an unselbständig Erwerbstätigen im Beherbergungs- und Gaststättenwesen (rund 6 Prozent aller ArbeitnehmerInnen) um 14,8 Prozent gestiegen, in der Gesamtwirtschaft hingegen nur um 5,8 Prozent.

Fokus auf Industrie

Das Wort „Industrie“ wird im Arbeitsprogramm explizit sechsmal angeführt (für sie soll es „bessere Rahmenbedingungen“ geben), der „Handel“ einmal. Die Dienstleistung kommt lediglich im Zusammenhang mit der „Öffnung des Dienstleistungsscheck für AsylwerberInnen“ vor. Ebenso wie der Tourismus wird das Gewerbe komplett ignoriert. „Klein- und Mittelbetriebe“ sollen unterstützt werden, heißt es lapidar.

Flexiblere Arbeitszeit & Senkung der Lohnnebenkosten

Den KMU helfen soll u.a. die geplante Arbeitszeitflexibilisierung (hier wird kein Umsetzungszeitpunkt genannt), die Reduktion der Meldepflichten nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsruhegesetz (Ministerrat im Juli) sowie die schrittweise Senkung der Lohnnebenkosten im Ausmaß von 1 Mrd. Euro (die letzte, 2014 vereinbarte Senkung wurde mit 200 Mio. Euro pro Jahr beziffert). Ebenso geplant ist ein Beschäftigungsbonus für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze beginnend mit Juli 2017 (Unternehmen wird in den nächsten 3 Jahren die Hälfte der Lohnnebenkosten erstattet).

Halbierung der Flugabgabe ...

Positiv ist auch die geplante Halbierung der pro Jahr rund 100 Mio. Euro teuren Flugabgabe (Umsetzung im Ministerrat ist für April 2017 vorgesehen, in Kraft treten soll sie mit 1. Jänner 2018). „Damit sichert die Bundesregierung die internationale Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien langfristig ab“, wird im dem Arbeitspapier betont.

... die enormen Schaden angerichtet hat

Nicht erwähnt wird, welchen Schaden diese Flugabgabe für den Standort Österreich angerichtet hat. Der Flughafen Wien ist seit 2010 – dem letzten Jahr ohne Flugabgabe – unter Europas Top-30 Airports von Platz 17 auf Rang 24 abgerutscht. Das Wachstum war um ein Drittel (!) niedriger, als der Durchschnitt der Top-30.

Ähnliches bewirkte die Luftverkehrabgabe in Deutschland. Frankfurt, München und Düsseldorf verloren durch die Bank gegenüber der Konkurrenz an Boden. Lediglich Berlin Tegel konnte dazugewinnen, während Hamburg aus den Top-30 hinausflog. Bericht in der kommenden T.A.I.

Reisenzahn Thomas
30. 1. 2017
Arbeitsprogramm
Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung wurde fixiert, dass es eine vorzeitige Abschreibung zusätzlich zur bereits eingeführten Investitionszuwachsprämie ab 01. März 2017 kommen soll.
"Die Idee dahinter ist nachvollziehbar: Betrieben unter 250 Beschäftigen steht die Prämie zu und Betriebe mit über 250 Mitarbeitern können ab März eine vorzeitige Abschreibung von 30% gelten machen", meint Dr. Manfred Schekulin von der Prodinger Gruppe.

Eine Wahlmöglichkeit für Betriebe zwischen den beiden Möglichkeiten wäre sinnvoller gewesen, da folgende Bereiche für eine Verzerrung sorgen.

Bei der Investitionszuwachsprämie gilt:
• Wer im Betrachtungszeitraum der letzten drei Jahre investiert hat, wird mit der Investitionszuwachsprämie schlechter gestellt. Als Basis gilt nur jener Wert, der über den durchschnittlich aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der letzten drei Jahre liegt.
• Die Prämie hat einen Unsicherheitsfaktor in sich, da das System „first come, first serve“ gilt und mit jeweils € 87 Millionen pro Jahr für 2017 und 2018 limitiert ist (Gesamtwirtschaft). Die Plansicherheit ist somit nicht gegeben.
• Die Antragsstellung bei der Prämie ist umfangreicher und aufwendiger. Kleinere Betriebe haben daher einen höheren Verwaltungsaufwand.

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