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Fachverband Hotellerie

"Anpassung der Rahmenbedingungen, heraus aus dem rechtlichen Graubereich"

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Der Obmann des Fachverbandes Hotellerie Siegfried Egger präsentierte bei einer Sommerpressekonferenz ein schon an die neue Bundesregierung gerichtetes Forderungsprogramm

Im Vordergrund stehen dabei eine Rückführung der Mehrwertsteuer auf Logis von 13 auf 10 Prozent, eine Differenzierung der Arbeits- und Ruhezeiten, Maßnahmen gegen den Investitionsstau in der Hotellerie, Erleichterungen bei der Betriebsübernahme innerhalb der Familie sowie eine Beseitigung der Schieflage der Rahmenbedingungen zwischen „Privatraumvermietung“ (z.B. AIRBNB) und gewerblichen Betrieben.

Als positives Signal wertete Egger, dass der derzeitige Wirtschaftsminister Harald Mahrer eine Evaluierung der Folgen der Mehrwertsteuerhöhung angekündigt hat, die Österreichs Tourismus in einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Ländern gebracht hat. Er verwies auf die HOTREC-Studie, die einen direkten Zusammenhang zwischen der Höhe der Steuer, der Wettbewerbsfähigkeit  und der Zahl der Arbeitsplätze bestätigt.

Die Bereitschaft, einen Hotelbetrieb innerhalb der Familie als Nachfolger zu übernehmen, geht immer mehr zurück, da die steuerlichen und bürokratischen Belastungen viel zu hoch seien. Egger fordert für diese Übernahmen die gleichen Begünstigungen, wie sie Start Ups für die ersten fünf Jahre erhalten. Bei Investitionen ortet der Fachverband vor allem bei kleineren Betrieben auf Grund der von den Banken verlangten Eigenkapitalunterlegung einen Investitionsstau. Um ihn aufzulösen, werden ein Investitionsfreibetrag und eine Senkung der Abschreibungsdauer von Gebäuden gefordert.

Bei der Arbeitszeit wünscht sich die Hotellerie nicht einen generellen 12-Stunden-Arbeitstag, sondern flexible Möglichkeiten,  die Arbeitszeit den Gästebedürfnissen anzupassen. Besonders am Herzen liegt Siegfried Egger der „geteilte Dienst“, der in der Ferienhotellerie unvermeidlich sei. Von den Mitarbeitern werde dieser vielfach als Erholungsphase – etwa zum Skifahren – durchaus geschätzt, durch den Abenddienst  ist die obligate Ruhepause bis zum Frühstück aber kaum einzuhalten. „Wir wollen heraus aus dem Graubereich“, erklärte Egger. Notwendig seien Regelungen, die auf regionale und saisonale Besonderheiten Rücksicht nehmen.

„Es darf nicht sein, dass kleine Beherbergungsbetriebe durch Abgaben und Auflagen höher belastet sind als private Raumvermieter (AIRBNB)“, erklärte der Fachverbandsobmann zum Thema der ungleichen Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeiten. Als erste konkrete Maßnahme tritt er dafür ein, die „Genehmigungsfreistellungsverordnung“ auszuweiten. Sie sieht vor, dass bestimmte Betriebe ohne besonderes Gefährdungspotential keine Betriebsanlagengenehmigung brauchen. Das gilt etwa für Einzelhandelsbetriebe bis 200 m² Betriebsfläche. Egger könnte sich für Beherbergungsbetriebe eine Freigrenze von 30 Betten vorstellen, die damit zumindest gewerberechtlich keine Benachteiligung gegenüber AIRBNB mehr erleiden würden.

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